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Тип | |
Формат | Microsoft Word |
Язык | Немецкий |
Сдавался/использовался | Frankfurt(Oder), Europa Universitaet Viadrina, 2002 |
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Die Bezeichnung Germanen wird auf eine Vielzahl von Völkern und Stämmen in Nord- und Mitteleuropa, die der sogenannten indo-germanischen Sprachfamilie angehören, anwendet. Der Name, dessen Bedeutung unklar ist, wurde ursprünglich von den Kelten für benachbarte nichtkeltische Stämme gebraucht.
Im südlichen Teil Skandinaviens bildete sich seit Beginn der Bronzezeit (2 Jahrtausend v.Chr) ein zusammenhängender Kulturkreis, der sich (wegen der Klimaverschlechterung) nach Westen bis in die Niederlande und nach Osten ausbreitete.
Schon früh (etwa 2 Jahrtausend v.Chr) gab es Siedlungsverbände, die sich durch gemeinsame Sprache, Abstammung (= происхождение), Königssippe (род), Götterverehrung (поклоняться), Sitten (обычай), und Traditionen einander zugehörig und von ihren Nachbarn unterschieden fühlen.
Die Geschichtswissenschaft hat die Germanen in die Grossgruppen der West-, Ost- und Nordgermanen eingeteilt. Westgermanen nennt man alle jene Völkerschaften, die in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung zwischen Rhein und Elbe, zwischen Nordseeküste und Donau wohnten. Sie sind wieder nach ihren Siedlungsgebieten eingeteilt worden in die a) Rhein-Weser-Germanen (Bataver, Ubier, Tenkterer, Brukterer -> 3. Jahrhundert haben die Franken gebildet), b) die Nordsee-Germanen (Angeln, Friesen, Sachsen -> 5. Jahrhundert haben Britannien erobert), c) die Elb-Germanen (Cherusker->Sachsen, Chatten->Hessen, Markomannen->Thuringer, Sweben->Alemannen, Semnonen). Zu den Ostgermanen gehörten u.a. die Goten deren Urheimat Skandinavien war, Burgunder und Vandalen. Nordgermanen sind im wesentlichen die in Skandinavien und Dänemark gebliebenen Völker, von denen einige erst Jahrhunderte später als Normannen oder Wikinger im mitteleuropäischen Raum auftauchten.
Die gesellschaftliche Gliederung der Germanen lässt als Grundprinzip eine starke patriarchalische Autorität erkennen. Viele Stämme hatten Könige, die die mit dem Götterkultzusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen hatten.
Schon 113 v.Chr. waren aus ihrer Heimat Jütland (полуостров в Дании и ФРГ) vertriebenen (изгнанные) Kimbern, Teutonen und andere Gruppen in das Gebiet des Römischen Reiches eingedrungen, das damals bis in die südlichen Alpen reichte, und hatten römische Heere besiegt. Um 71 v. Chr überschritt der schwebische Heerkönig Ariovist mit zahlreichen Gefolgsleuten aus verschiedenen Stämmen den Oberrhein; sie siedelten sich westlich des Oberrheins an, bis Cäsar sie nach seinem Sieg über Arovist wieder zurückdrängte. Bald gab es jedoch Bündnisse zwischen Rom und Germanenfürsten. Im römischen Germanien, das um 90 Provinzen (Hauptstadt=Mogontiacum) geteilt wurde, entwickelte sich ein blühendes Städtewesen; römischen Techniken wie die Ziegel- (кирпич), Keramik- und Glasherstellung wurden übernommen, wobei die einheimischen Baumeister und Handwerker am römischen Vorbild orientierte, aber durchaus eigenständige Kulturformen schuffen. Auch wurde ein weiträumiges Strassennetz ausgebaut.
Gebohren im Jahre 18 v.Chr als Sohn des
Cherusfürster Segimer, kam Arminius zusammen mit seinem Bruder Flavus
als Kind zur militärischen Ausbildung nach Rom. In den
Germanienfeldzügen (поход)des Tiberius befehligte er 4-6 n.Chr die
germanischen Hilfsgruppen, wofür er mit dem römischen
Bürgerrecht ausgezeichnet wurde. Nach der Rückkehr zu seinem Stamm
stellte er sich jedoch an die Spitze einer Verschwörung (заговор) gegen
den römischen Statthalter Publius Quanctilius Varus, der das
römische Verwaltungs-, Steuer- und Rechtssystem im rechtsrheinischen
Germanien einzuführen versuchte. Obwohl Varus von dem romfreundlichen
Cherusker Segestes gewarnt wurde, liess er sich im Herbst des Jahres 9 im
Teutoburger Wald mit drei Legionen in einer Hinterhalt locken (попадать в
засаду) und verlor sein ganzes Heer (etwa 20 000 Mann); er selbst beging
( Seit Kaiser Augustus begannen die Römer
mit dem planmässigen Ausbau einer Verteidigungsstellung an Rhein und
Donau. Im 2. Jahrhundert bestand der
römisch-germanische Limes im Gesamtverlauf auf 4 Hauptabschnitten: 1)der niedergermanische Limes , 2) der obergermanische Limes, 3) der rätische(?) Limes 4) Donaugrenze
flussabwärts bis nach Ungarn. Der
obergermanische Limes, zuerst
aus Wall und Graben bestehend, wurde nach und nach durch
Palisaden verstärkt. Der rätische Limes war zusätzlich teilweise mit einer Steinmauer
verstärkt, die aber nie vollendet worden
ist. Hinter den Befestigungen
des Limes wurde ein Strassensystem angelegt. Aus den Römerlagern an den wichtigsten
Flussübergangen von Rhein
nach Donau entstanden die ersten römisch-germanischen Städte.
Xanten, Köln, Der römische Schriftsteller und
Geschichtsschreiber Publius Cornelius Tacius (55-120 n.Chr)
veröffentlichte die Schrift “Über den Ursprung und die Gebiete
Germanen”. Im ersten Teil schildert er allgemein Land und Leute, im zweiten
Teil charakterisiert er eizelne Stämme und beschreibt ihren Wohnsitz. Er
rühmt an den Germanen ihre einfache Lebensweise, ihr sittenstrengen
Familienleben, ihre kriegische Tapferkeit (мужество) und ihr Freiheitsstreben.
Dieses Germanenbild ist sicher idealisiert, doch Tacius tadelt (<порицать) die Schwächen
der Germanen, z.B. ihre Trägheit (леность) in Friedenszeiten, ihre Neigung
zu unmässigem Biergenuss, ihre Leidenschaft (пристрастие) für das
Würfelspiel (игра в кости). Dennoch ist er davon überzeugt, dass bei
den Germanen gute Sitten mehr vermögen als anderswo gute Gesetze. Im römischen Germanen gab es in der
Zeit vor Konstantin dem Grossen (рим. Император с 306, поддерживал
христианство, сохраняя при этом языческие культы; oсновал Константинополь) schonChristen. Die
Durchsetzung des Christentums als römischer Reichsreligion gipfelte durch
Theodosius I.Damit war jedoch die Ausbreitung des christlichen Glaubens bei den
feindlichen Germanen zunächst blockiert. Bei diesen fand er schliesslich
in Gestalt des sogenannten Arianismus Eingang. Die Lehre des alexandrinischen
Priesters Arius beruhte auf der Auffassung, Christus sei das aus dem Nichts
geschaffene Geschöpf des Vaters (= они не принимали один из догматов о
единосущности бога-отца и бога-сына; по учению Ария: Христос, как творение
бога-отца – существо нижестоящее). Es gelang den Arianen, ihre Lehre weithin
durchzusetzen. 314 wurde die Bibel ins Gotische übersetzen. Als eigentliche grosse Volkerwanderung
gelten Wanderungbewegungen, die durch den Einbruch (наступление) der Hunnen 370
in Europa ausgelöst wurden. Während die Hunnen 375 das Gotenreich in
der heutigen Ukraine zerstörten, wich (<отступать) der grössere
Teil der Goten über die Donau auf römisches Gebiet aus und wurde 376
von Kaiser Valens in Moesien (im heutigen Bulgarien) angesiedelt. Kaiser
Theodosius der Grosse schloss
382 mit ihnen Frieden. Unter Alarich, der 395 zum König erhoben
wurde, fiel Teil der Goten (Westgoten) 401 in Italien ein und plünderte
(<разграбить) 410 Rom. Nach Alarichs baldigem Tod wandten sich die Westgoten
Südgallien zu und errichteten ein Reich mit der Hauptstadt Tolosa
(Toulouse), das sich allmählich (постепенно) bis nach Spanien ausdehnte. Die mit Westgoteneinfall in Italien zusammenhängende
Schwächung der Rheingrenze begünstigte die Westwanderung der Sweben,
Vandalen, Burgunder und Alanen (Stamm iranischer Herkunft), die ab 406 Gallien
überrannten und 409 grossenteils nach Spanien abwanderten. Während die
Sweben, von der Westgoten nach Nordwestspanien abgedrängt, dort um 585 ein
eigenständiges Reich behaupteten, setzen die Vandalen und Alanen unter Geiserrich
429 nach Nordafrika über, das sie bis 439 eroberten. Der Skire Odoaker, der zum König
ausgerufen wurde, beseitigte das bereits machtlose weströmische Keisertum,
wurde selbst von dem Ostgoten Theodorich ermordert. Die Herrschaft der Ostgoten
endete 553 mit der Eroberung Italiens durch den byzantinischen Feldherrn Narsas.
Die Hunnen waren ein Turkvolk, dessen
Angehörige als Reiternomaden lebten. Nach jahrhundertelangen Kämpfen
mit den chinesischen Nachbarn begannen Teile dieses Volkes nach Westen zu
wandern. Nach ihrem Sieg über die Ostgoten 375 beherrschten bisher unter
gotischer Botmässigkeit stehenden Stämme. Sie verlagerten den
Schwerpunkt ihrer Herrschaft nach Pannonien (heutige Ungarn), von wo sie mit
ihren germanischen und sonstigen Gefolgsleuten Beutezüge unternahmen. Voroströmischen
Kaiser erzwangen sie hohe Tributzahlungen. Der weströmische
Oberbefehlshaber Aetius, der in seiner Jugend als Geisel (заложник) bei
den Hunnen gelebt hatte, betrieb lange eine hunnenfreundliche Politik, vor
allem im Interesse seiner Kämpfe gegen die Germanien in Gallie, an denen
hunnische Hilfsgruppe beteiligt waren. Der Hunnenkönig Attila, der
445 seinen Bruder ermordet hatte und seitdem allein regierte, führte sein
Reich zum Höhepunkt seiner Geltung. 452 fiel Attila in Italien ein, doch
einer kaiserlichen Gesandtschaft (посольство) unter Führung von Papst Leo
I gelang es, ihn zu Rückzug zu bewegen. Nach dem überraschenden Tod
Attilas 453 in der Hochzeitnacht zerfiel das Hunnenreich rasch; die seiner
Herrschaft unterworfenen Germanen lösten sich wieder aus der
Abhängigkeit. Der oströmische Kaiser Zenon sah
sich 483 gezwungen, den mächtigen Ostgotenführer Theodorich als
Magister (Herrmeister) anzuerkennen. Theodorich, etwa 453 geboren, war als
Geisel in Konstantinopel aufgewachsen und nach seiner Rückkehr 471 schon
zu Lebzeiten seines Vaters zum König erhoben worden. 488 sandte Zenon
Theodorich nach Italien, um die Herrschaft Odoakers zu zerschlagen. Nach
jahrelangen Kämpfen, u.a. um Odoakers Hauptstadt Ravenna, einigte sich der
Ostgotenkönig mit seinem Rivalen (= Gegner) auf eine gemeinsame
Herrschaft, doch kurz darauf ermordete er Odoaker. Romanen und Goten blieben im übrigen
durch ein Heiratsverbot sowie durch unterschiedlichen Glaubensrichtungen und
Rechtsstellungen getrennt. Aussenpolitisch verstand es Theodorich, offene
Konflikte mit dem Kaiser zu vermeiden und zu den anderen germanischen
Fürsten freundschaftliche Beziehungen anzuknüpfen, die er durch
Heiratsverbindungen mit den Herrscherfamilien der Westgoten, Vandalen,
Burgunder und Franken zu festigen suchte; er selbst nahm eine Schwester des
Frankenkönigs Chlodwigs zur Frau. Bei seiner Bündnispolitik
erlebte er jedoch auch Rückschlage, vor allem infolge des fränkischen
Expansionsstreben auf Kosten der Westgotte, der Burgunder und unter
ostgotischem Schutz stehenden Alemannen. Als Theodorich 526 starb, blieb seine
Herrschaft den Menschen als eine Zeit des Friedens und der Gerechtigkeit in
Erinnerung, doch sein Lebenswerk hatte keinen Bestand. Seine Tochter Amalasuntha,
Regentin für ihren unmündigen Sohn, fiel 535 einem Mordanschlag ihres
Vetters (дв. брат) zum Opfer. Die letzten Ostgotenkönige (Witigis,
Totilia) unterlagen den Feldherren Kaiser Justinians, Belisar und
Narses. Die Reste der Goten gingen später in der italischen
Bevölkerung auf L Aus mehreren westgermanischen Stämmen
bildete sich der Grossverband der Franken. Allmählich drangen sie nach
Westen auf römisches Gebiet vor und traten teilweise in römische
Dienste. Um die Mitte des 5. Jahrhunderts besassen die fränkischen
Fürsten etwa das Gebiet des heutigen Belgien. Die durch Chlodwig
eingeleitete Grossmachtbildung wurde zum wichtigsten politischen Faktor des
beginnenden Mittelalters. Da es seit dem 6. Jahrhundert keine religiösen
Barriere zwischen fränkischen Eroberern und galloromanischen
Bevölkerung mehr gab, kam es zu einem allmählichen Verschmelzung. Geboren um 466, im Laufe seiner Regierung
unterwarf und besiegte er durch List (хитрость) und Gewalt alle anderen fränkischen
Gaukönige, nachdem er bereits 486 durch seinen Sieg über den letzten
römischen Statthalter in Gallien den römischen Teil Galliens gewonnen
hatte. Zwischen 496 und 507 eroberte er den südwestischen Teil des
Westgotenreichs, dazu das linksrheinische Gebiet der Alemannen. Nur das
Eingreifen Theoderichs des Grossen hinderte ihn an noch weitergehender
Expansion. Mit seiner Eroberungspolitik durchkreuzte Chlodwig das Konzept des
Ostgotenkönigs, das auf eine Verständigung der germanischen Reiche
gegen Byzanz zielte. Wohl 498 hatte der Frankenkönig in
Reims die Taufe (крестины) empfangen. Diese Entscheidung für die
katholische Christentum, an der Chlodwigs
burgundische Gemahlin (супруга) Chlothilde bedeutenden Anteil
hatte, erwies sich als zukunftweisender Entschluss. Aussenpolitisch wurde
dadurch der Gegensatz zu den arianischen Germanenreichen vertieft, doch im
Innern gewann Chlodwig die Unterstutzung der galloromanischen Geistlichkeit,
vor allem der Bischöfe, bei der Konsolidierung seiner Herrschaft in den
neu eroberten Gebieten. Die allmählich entstehende fränkische
Reichskirche wurde zu einer der wichtigsten Klammern der Reichseinheit . Der
inneren Ordnung dienten auch einerseits die Übernahme des römischen
Verwaltungssystems und andererseits die erste Aufzeichnung des fränkischen
Volksrechts. 511 starb Chlodwig in seiner neuen Residenzstadt Paris. Das Königsgeschlecht der Merowinger
stammte der Überlieferung zufolge (=следуя традиции) von einem
Kleinkönig mit Namen Merowechs ab. Die Sage führte Merowechs Herkunft
auf halbgöttlichen Ursprung zurück. Wurden der Königsippe schon
daher magische Kräfte zugeschrieben, so steigerte sich ihr Ansehen noch,
als Chlodwig durch erfolgreiche Kriegszüge ein fränkisches Grossreich
errichtete und damit das “Heil“ seiner Sippe bestätigte. Beim Tode Chlodwigs 511 waren seine vier
Söhne ohne Unterschied nachfolgberechtigt. Das bedeutete, dass das
Fränkische Reich geteilt werden musste, was jedoch nicht unbedingt eine
getrennte Entwicklung der Reichsteile zur Folge hatte. Tatsächlich kam es
mehrmals zu einer Reichseinigung. Ausserdem setzen Chlodwings Söhne
zunähst die Machtpolitik nach aussen fort, indem sie unter anderem 531 das
Thüringerreich eroberten. Allerdings überwogen auf die Dauer die
Nachteile der Teilungspraxis beträchtlich, denn die Herrschaftsteilungen
waren eine Quelle ständiger Streitigkeiten. Aus den Teilungen gingen zwei
selbständige Rechtsteile hervor: im Westen Neustrien mit dem Zentrum
Paris, und im Osten Austrien mit dem Königssitz Reims (später Metz).
Die Herausbildung eines westlichen eines Östlichen Schwerpunkts kam bei
der endgültigen Teilung des Fränkischen Reiches unter den Karolingern
erneut zur Geltung. Die Missionierung der noch heidnischen
(языческих) Germanen im fränkischen Reichsverband machte im 6. und 7.
Jahrhundert nur mühsame Fortschritte. Das begann sich um 700 zu andern,
als mit Unterstützung der karolingischen Hausmeier (фермер) eine Reihe von
Missionären zu den Hessen, Thüringern, Alemannen, Friesen, Sachsen
und Baiern gingen. Der 672 in Wessex geborene Mönch
Winfried England verliess, um sich der Mission zu widmen. Bei seinem ersten
Romaufenhalt beauftragte ihn der Papst am 15. Mai 719 mit der Germanenmission
und verlieh ihm den Namen des Heiligen dieses Tages: Bonifatius. Bonifatius
wirkte zunähst in Thüringen und Friesland, dann auch in Hessen. Er
gründete nicht nur Klöster, sondern machte er sich um die Bistumsorganisation
(= Gebiet eines Bischofs) in Baiern, Hessen und Thüringen verdient. 772
wurde er vom Papst zum Bischof geweiht. Im Alter von 80 Jahren kehrte
Bonifatius zur Friesenmission zurück, während der er am 5. Juni 754
bei Dokkum den Märtyrtod fand. Seine Gebeine ruhen im Dom von Fulda. Die Karolinger sind aus einer Verbindung der
austrischen Adelsgeschlechter hervorgegangen. Die Vormachtstellung
begründete der austrische Hausmeier Pippin, der 687 durch seinen
Sieg über den neustrischen Hausmeier das Fränkische Reich wieder
vereinte und anstelle des schwachen Merowingerkönigs, die Regierung
führte. Pippins Sohn Karl erkämpfte sich nach dessen Tod die Regentschaft
über das Gesamtreich. 732 schlug er mit einem fränkischen Heer die
Araber, die das Westgotenreich vernichtet hatten und nach Südgallien
vorgedrungen waren, und drängte sie endgültig über
die Pyrenäen zurück. Dieser Sieg hatte für die weitere
Geschichte Europas entscheidende Bedeutung. Man hat Karl später den
Beinamen Martell (Hammer) gegeben. In zahlreichen Kämpfen stellte
er die Autorität der Reichsgewalt in den selbständigenden
Reichsteilen (Aquitanien, Burgund, Provence, Allemanien, Thüringer,
Bayern, Friesland) wieder her. Auch unterstützte er die
angelsächsische Mission (von Bonifatius), in der er ebenfalls eine
Stärkerung der Reichsgewalt sah. Wie ein König teilte er bei seinem
Tod 741 das Fränkische Reich unter seine Sohne und liess sich in der
Grablege der Merowinger beisetzen (= begraben). Karls Söhne Karlmann und Puppen
(der Jungere) regierten in Austrien und Neustrien, wobei Aquitanien und Bayern
relativ selbständige Herzogtümer blieben. Die Langobarden, die nach eigener
Überlieferung aus Gottland stammen, hatten
ihre Wohnsitze lange Zeit an der unteren Elbe. Ein Teil von ihnen
gründete in Panonien (Ungarn) um 166 ein erstes Reich. Trotz eines
entscheidenden Sieges über die Gepiden (567) überliessen sie ihr
ponnonisches Siedlungsgebiet den Awaren, zogen 568 unter ihrem König Alboin
nach Oberitalien und gründeten ein Reich mit der Hauptstadt Pavia. Unter
den Königen Liutprandund Aistulf
erreichte das Langobardenreich seine grösste Ausdehnung. Nach der Eroberung
Ravennas 751 sah sich der Papst in Rom unmittelbar bedroht, so dass er den
Frankenkönig Pippin zu Hilfe rief, der den langobardischen Ausdehnungsdrang
stoppte. Erneute Übergriffe der Langobarden auf päpstlichen Gebiet
beendete Pippins Sohn und Nachfolger Karl der Grosse endgültig, indem er
744 die Langobarden unterwarf und sich selbst ihre Königskrone aufsetzte.
Nur die langobardieschen Herzogtümer Benevent und Spoleto in Süditalien
konnten ihre Selbstständigkeit bis uns 11. Jahrhundert bewahren. Das durch die kirchliche Sanktionierung der
Königserhebung Pippins 751 angebahnte Bündnis zwischen dem Pappsttum
und dem Fränkischen Reich festigte sich. Papst Stephan II salbte
(религ. помазать) Pippin und seine Söhne erneut und verlieh innen den
Titel “patricius Romanorum“, während der Frankenkönig die
Übergabe der von der Langobarden eroberten Gebiete in Mittelitalien an den
Papst versprach . Der Umfang dieser sogenannten Pippinschen Schenkung ist
umstritten; nach zwei erfolgreichen Feldzügen gegen Aistulf erhielt der
Pappst 756 ein Gebiet in Mittelitalien, wo der Kirchenstaat entstand. Die
formale Oberhoheit der byzantischen Kaisers blieb zunächst noch bestehen,
doch als tatsächlicher Schutzherr des Papsttums war der fränkische
König an dessen Stelle getreten. Karl der Grosse hat diese Schenkung
seines Vaters 774 ausdrücklich (окончательно) bestätigt und den
Kirchenstaat unter fränkischen Schutz gestellt. Diese Schutzverpflichtung
hat die Politik der deutschen Kaiser und Könige im Mittelalter, die sich
als Nachfolger des Frankenkaisers betrachteten und den Schutz des Kirchenstaates
zu ihren vornehmsten Aufgaben zählten, entscheidend geprägt. Die
Italienpolitik der deutschen Könige führte jedoch im Mittelalter auch
zum Zusammenstoss zwischen den beiden höchsten Gewalten der damaligen
Welt, dem Kaisertum und dem Papsttum, um die Vorherrschaft in der Weltordnung. Karl wurde als Sohn des fränkischen
Hausmeiers und späteren Königs Pappins des Jüngeren im Jahre 747
geboren. Nach dem Tode seines Vaters (768) teilte er die Herrschaft mit seinem
jüngeren Bruder Karlmann. Karl isolierte seinen Bruder politisch durch ein
Bündnis mit dem Langobardkönig Desiderius und stellte die
Reichseinheit wieder her. 774 besiegte er Desiderius und setzte sich selbst die
Königskrone der Langobarden auf. 778 gliederte er auch das bis dahin
weitgehend selbstständige Bayern in sein Reich ein. Die Sachsen hingegen
konnten erst in einem über dreissig Jahre dauernden Krieg unterworfen
werden. Auch in andere Richtungen sicherte und erweiterte Karl sein Reich. Anlässlich eines Aufenthaltes in Rom
wurde er am Weihnachtage 800 von Papst Leo III. zum Kaiser der Römer
gekrönt. Die führenden Adelsfamilien gewann er durch die
Übertragung von Ämter,
so dass man schon in dieser Zeit von einer Reichsaristokratie sprechen kann.
Eine auf lange Sicht zu verlässigere Verfechtern (=Verteidigung) des
Reichsgedanken aber wurde die Reichskirche, die Karl durch den Ausbau der
Bistumsorganisation, durch Schenkungen, durch seine Sorge für innere
Reformen des kirchlichen und klostereichen Lebens förderte. An seinem Hof versammelte Karl die
bedeutendesten Gelehrten der Zeit. Die von diesem Kreis ausgehenden Impulse
führten zu einem Aufschwung von Bildung, Wissenschaft und Kunstpflege. Am
28. Januar 814 starb Karl der Grosse in Aachen. Über dreissig Jahre, von 772 bis 804,
dauerten die kriegerischen, nach kurzen Friedenszeiten immer wieder neu
ausbrechenden, blutigen Auseinandersetzungen Karls des Grossen mit den
heidnischen Sachsen , die das weite Gebiet zwischen Nordsee und Harz, zwischen
Rhein und Elbe bewohnten. Dem Stil des kirchlich geprägten Mittelalters entsprechend
mussten die Sachsen als Angehörige des Fränkischen Reiches Christen
werden. Dass sie jedoch zur Taufe gezwungen wurden, war ungewöhnlich und
erregte Kritik. Die Zerstörung der Irminsul, eines Heiligtums der Sachsen
(ein säulentragender Holzstamm, der die das Himmelsgewölbe (небосвод)
tragende Weltsäule darstellen sollte), rief 772 den Widerstand des ganzen
Volkes hervor. An ihrer Spitze stand der westfälische Adlige Widukind.
Während nach und nach Teile des sächsischen Adels auf die
fränkische Seite überwechselten und sich taufen liessen, setzte
Widukind den Wiederstand fort. Selbst so drakonischeStrafmassnahmen Karls wie Hinrichtigung
(казнь) einer grossen Zahl Aufständischer 782 bei Verden an der Aller
vermochten den Widerstand der Sachsen nicht zu brechen. Während Widukind
785 aufgab und zum christlichen Glauben übertrat, kam es noch bis 804 zu
immer aufflackernden (вспыхивающие)Unruhen. Trotz aller Brutalität des Vorgehens in
der kriegerischen Auseinandersetzungen suchte Karl die Versöhnung
(примирение) zwischen Franken und Sachsen, die in dem 802 aufgezeichneten
sächsischen Volksrecht zum Ausdruck kam. Der Aufbau einer kirchlichen
Organisation mit der Einrichtungen von Bistümern in Bremen, Minden,
Verden, Münster, Osnabrück und Paderborn festigte und vertiefte
allmählich auch die Christianisierung des sächsischen Volkes. Wenig
mehr als ein Jahreshundert später ging aus dem Stamm der Sachsen die
Dynastie hervor, unter deren Herrschaft das ostfränkische Reich sich zum
deutschen Reich entwickelte. Den Anstoß zur Begründung des
Kaisertums Kars des Grossen gaben innerrömische Wirren (раздор), die den
Frankönig zum Eingreifen zwangen: Papst Leo III. Wurde 799 von
einer Adelsopposition in Rom abgesetzt, doch er floh zu Karl nach Paderborn und
erbat seiner Schutz. Aber auch Leos Gegner wandten sich an den König, so
dieser in eine schwierige Lage geriet. Im Herbst 800 reiste Karl nach Rom. Nachdem
sich der Papst durch einen Reinigungseid (присяга) von den Anklagen seiner Gegner befreit hatte,
setzte er Karl während des Weihnachtsgottesdienstes in der Basilika eine
Krone auf, während das anwesende römische Volk durch Akklamation
(Zuruf) den Krönungsakt bestätigte. Nach der Kaiserkrönung kehrte Karl ins
Frankreich zurück. Der Titel “Imperator“ musste auf den Widerstand des
byzantinischen Kaisers treffen, der sich als einziger legitimer Kaiser
verstand. Als Karl der
Grosse im Jahre 814 starb, hinterliess er seinem Nachfolger ein riesiges,
weitgehend gefestigtes Reich; dessen Grenzen waren gegen Einfälle der
benachbarten Völker militärisch abgesichert, in denen die Markgrafen
mit Sonderbefugnissen (особыеполномочия) ausgestattet waren. Im Südwesten
des fränkischen Herrschaftsgebietes, im Süden der Pyrenäen, war
als Schutzwall gegen die Araber die “Spanische Mark“ eingerichtet worden. Zwischen
Raab und Donau wurde “Pannonische Mark“ errichtet, gegenüber den
Slawenvölkern – “Sorbische Mark“, an Nord- und Ostsee – “Dänische
Mark“, an der Nordwestgrenze – “Bretonische Mark“. Um das Riesenreich überhaupt verwalten
zu können, wurdendie schon aus der
merowingischen Zeiten stammenden Grafschaften auch auf die
nichtfränkischen Gebiete ausgedehnt. Die Grafen als vom König eingesetzte
Amtsträger waren militärische Befehlshaber und Richter, sie hatten
die Polizeigewalt und die Aufsicht (надзор) über das Verkehrswesen und die Märkte. Ihre
Amtsführung liess Karl von Zeit zu Zeit durch königliche Kontrolleure
überprüfen. Die Rivalität der grossen Adelsfamilien
untereinander und gegenüber dem Königtum konnte nur von starken
Herrschaftspersönlichkeiten wie Karl dem Grossen zurückgedrängt
werden. Das Zentrum von Königsherrschaft und Reichsverwaltung bildete der königliche
Hof, an dem es seit langem feste Hofämter gab, vor allem die vier
Hausämter, denen die Versorgung des Hofes, die Verwaltung des königlichen
Schatzes sowie militärische und sonstige Aufgaben oblagen (<вменяться в обязанность). Daneben hatte der König persönliche Freunde und Ratgeber
in seiner Umgebung, die er auch mit politischen und diplomatischen Missionen
betrauen konnte. Die Wirksamkeit dieses Zentrums hing jedoch dem
personenbezogenen Charakter der mittelalterlichen Herrschaft entsprechend von
der Autorität des Königs ab. Karl der Grosse besass, wie alle mittelalterlichen
Herrschen, keine feste Residenz. Er zog mit seinem Gefolge, zu dem auch die
Familie gehörte, von Pfalz zu Pfalz, um seine herrscherlichten
Amtshandlungen auszuführen. Diese Pfalzen waren grosse und leistungsstarke
bäuerliche Güter (=Besitztum), die den König mit seinem gesamten
Gefolge während Aufenthaltes wirtschaftlich versorgten. Hier stellte er
Urkunden aus und hielt Gerichtstage ab, hier empfing er auch Gesandte fremder
Mächte. Karls Lieblingsplatz wurde Aachen. Dort war in der Mitte des 8.
Jahrhundertsein königliches Hofgut entstanden, das Karl, der seit 794 mit
kurzen Unterbrechungen fast ständig in Aachen weilte (>находиться) – nicht zuletzt
wegen der warmen Quellen, - mit prachtvollen Bauten ausstatten, zur Kaiserpfalz
ausbauen liess. Die nach dem Vorbild byzantischer Zentralbauten gestaltete
achteckige Pfalzkapelle mit dem aus Marmorplatten bestehenden Tronsitz des
Kaisers im Obergeschoss bildet noch heute den Mittelpunkt des Aachener
Münsters. Das benachbarte Rathaus steht auf dem Fundament der alten
fränkischen Königshalle. Der mittelalterliche Staat war ein “Personenverband“, er beruhte (основываться) auf dem persönlichen
Verhältnis zwischen dem Herrscher
und dem von ihm in unterschiedlicher Weise und vielfachen Abstufungen
abhängigen Volk Im Fränkischen Reich war der mächtigste – der König.
Neben ihm gab es eine dünne Führungsschicht von Grundherren; auch die
stark aristokratisch geprägte Kirche besass viele Ländereien. Der Grossgrundbesitz von König, Adel
und Kirche war grundherrschaftlich organisiert. Kennzeichnend für die
Grundherrschaft waren die sogenannten Fronhofsverbände. Sie bestanden aus
einem vom Grundherrn betriebenen zentralen Fronhof und von Unfreien
verschiedenster Abstufung selbständig bewirtschafteten Bauerngütern.
Diese Unfreien, die man Grundholde nennt, waren dem Grundherrn zu Abgaben und
Arbeitsleistungen (Fronen) verpflichtet und unterstanden seiner Gerichtsbarkeit.
So entstand das Lehnwesen aus der Verschmelzung von Landleihe und
persönlicher Treue und Gefolgschaft, der sogenannten Vasallidität.
Der Lehnvertrag wurde auf Gegenseitigkeit abgeschlossen, meist symbolisch
dadurch, dass der Lehnsmann seine Hände in die des Lehnsherrn legte. Der
Lehnsmann verpflichtete sich zu Dienst und Treue, der Lehnsherr übergab
das Lehen und versprach Schutz und Treue. Der Lehnvertrag endete erst mit dem
Tod eines der Partner, doch auch Untreue des einen entband den anderen seiner
Treuepflicht. Die Grossen des Reiches standen damit als
königliche Vasallen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum
Herrscher, aber sie waren auch einerseits als Amtsträger, als Grafen, als
Markgrafen, als Pfalzgrafen und Königsboten (курьер), andererseits als
Besitzer eigener Grundherrschaften mit grossen Machtfülle ausgestattet.
Sie selbst konnten sich durch Vergabe von Land, Rechten und Ämtern
Untervasallen schaffen und damit einen eigenen Machtapparat aufbauen. So setzte
sich trotz der Bindung des Lehens an die
persönlichen Elemente Treue und Vasallität seit dem 9.
Jahrhundert die faktische Erblichkeit (наследственность) der Lehen durch. Wegen der zentralen
Rolle von Grundherrschaft und Lehenswesen hat man der Gesellschaftsform des Mittelalters
den Namen “Feudalismus“ gegeben. Die fränkische Tradition der
Herrschaftsteilung kam beim Tode Karls des Grossen 814 nicht zur Geltung und
schien mit der sogenannten Ordinato Imperii (Reichsordnung) Ludwigs des
Frommen von 817 vollends dem Gedanken der Reichseinheit zu weichen, aber
der Kaiser selbst löste mit der Änderung der Nachfolgregelung
zugunsten jüngsten Sohnes Karl des Kahlen Sreitigkeiten aus, die
schliesslich doch zur Teilung des Reiches führten. Nach dem Tod des
Vaters 840 verbündeten sich Ludwig der Deutsche und Karl der Kahle gegen
den kaiserliche Rechte beanspruchenden (претендующий) Lothar I. Der Bruderkrieg wurde
843 mit dem Teilungsvertrag beigelegt (улажена). Lothar I erhielt Italien, Karl der Kahle
behielt den westlichen, Ludwig der Deutsche – den östlichen Teil. Die Reichseinheit
blieb nominell gewahrt. Die beabsichtigte Vereinigung von West- und
Ostfränkischem Reich gelang nur 885 unter Kaiser Karl III dem Dicken,
einem Sohn Ludwigs des Deutschen. Die in den Verträgen von Verdun und
Ribemont (880) nach Westen verschobene Grenze zwischen Teilreichen blieb
über das Mittelalter hinaus im wesentlichen bestehen. Daten Ereignisse 113-101 v.Chr. Kämpe der Römer mit Kimbern und
Teutonen 58 v.Chr. Sieg Césars über Sweben
Ariovist bei Mülhausen 12-9 v.Chr. Germanenkriege des Drusus 4-6 n.Chr Germanenkriege des Tiberius 9 n.Chr. Schlacht im Teutoburger Wald 69-70 Aufstand des Batavers Civilis Ab 90 Bau des Limes 98 Tacius’ “Germania“ 166-180 Markomannenkriege Mark Aurels 375 Hunneneinbruch (Zerstörung des
Gotenreiches) L 410 Plünderung Roms durch die Westgoten J 419-711 Westgotenreich (bis 507 um Toulouse, dann
in Spanien) 429-534 Vandalenreich in Nordafrika 443-534 Burgunderreich in den Westalpen 453 Tod Attilas 455 Plünderung Roms durch die Vandalen 476 Absetzung des letzten weströmischen
Kaisers durch den Skiren Odoaker 482-511 Chlodwig König der Franken 486 Sieg Chlodwigs über den
römischen Statthalter Syagrius 493-526 Theodorich der Grosse Ostgotenkönig
in Italien 496 Taufe Chlodwigs 507 Verdrängung der Westgoten aus Gallien
durch Chlodwing L 531 Vernichtung des Thüringerreiches
durch die Franken 534 Vernichtung des Burgunderreiches durch die
Franken 534 Vernichtung des Vandalenreiches durch
Byzanz J 535-553 Ostgotenkriege Kaiser Justians des Grossen 568-774 Langobardenreich in Italien 687 Sieg Pippins des Mittleren bei Tertry 711 Vernichtung des Westgotenreiches durch die
Araber L 741-768 Pippin der Jüngere 754 Pippinische Schenkung 5. Juni 754 Märtyrertod des Bonifatius 768-814 Karl der Grosse 772-804 Sachsenkriege 774 Vernichtung des Langobardenreiches durch
Karl den Grossen 25. Dez 800 Kaiserkrönung Karls des Grossen 843/870/880 Teilungsverträge von Verdun/Meersen/Ribemont 843-876 Ludwig der Deutsche ostfränkischer
König 900-911 Ludwig das Kind (letzter
ostfränkischer Karolinger) //Штауфены=династия германских
королей и императоров Рим Империи в 1138-1254 Seit dem frühen 10. Jahrhundert kann man von einem Deutschen Reich
sprechen. Seine Entstehung hatte sich bis dahin über einen längeren
Zeitraum vollzogen. Das Königsreich, das man seit dem 11. Jahrhundert
“Reich der deutschen“ zu nennen begann, hiess damals noch “Ostfrankreich“. Es
hiess nicht deshalb so, weil es nur von Franken bewohn gewesen wäre,
sondern weil es aus dem Frankreich hervorgegangen war. Ludwig der Deutschen
herrschte als König über die Bayern, Schwaben, Rhein- und
Mainfranken, Thüringer und Sachsen. Schon den Zeitgenossen war bewusst,
dass die Bewohner von Ludwigs Ostfrankreichs sich von denen im Reich seines
Bruders Karls des Kahlens (König der Westfranken) durch ihre Sprache
unterschieden. Der grösste Teil des Gebietes, das sie bewohnten, hatte
nicht zum Römischen reich gehört, und das Lateinische war dort nicht
wie im Westen Grundlage der Landessprache geworden. Das Reich Kars des Deutschen wurde entsprechend fränkischen
Teilungsbrauch unter seine Söhne in drei Königsreiche aufgeteilt, so
wie es dann später, als es keine anderen erbberechtigten Nachkommen gab,
in König Ludwig dem Kind wieder einen einzigen König hatte. Im Jahre
911 starb nun auch er, ohne Söhne zu hinterlassen. Nur im Westfrankreich
gab es noch einen König aus dem Geschlecht Karls des Grossen. Die
ostfränkische Stämme entschieden sich gegen den westfränkischen
Karolinger und damit für die Eigenständigkeit ihres reiches
gegenüber dem Westen: Sie wählten Konrad, den Herzog der
Franken, zum König. König Heinrich I. (919-936), der NachfolgerKönig Konrads, hatte bei seinem Tode
mehrere regierungsfähige Söhne. Aber nur älteste Sohn, - Otto,
wurde König. Der fränkische Brauch, das Reich unter die
Königssöhne aufzuteilen, wurde also nicht mehr befolgt. Mit
Regierungsantritt Ottos I. war erwiesen, dass die Gebiete, die zusammenfassend
Ostfrankenreich genannt hatte, im Innern und nach aussen eine Einheit
darstellen. Bei dem Festmahl, das die feierliche Königskrönung Ottos I. Schon bei den beiden vorangegangenen Königswählen waren die
Herzöge als Handelnde in Erscheinung getreten: Konrad I. war im Jahre 911
von Franken, Sachsen, Alemannen und Bayern gewählt worden. Das ältere Stammesherzogtum (ducatus) war der Amtsbereich eines vom
König eingesetzten “dux“ (Heerführer). In den ostrheinischen Gebieten
bildeten die von Franken unterworfenen Völkerschaften (Bayern, Alemannen
und Thüringer) die Gründlage für die Abgrenzung eines Dukats. Es
war Erfolg der Zentralgewalt, die Herzöge als Zwischeninstanzen im 8.
Jahrhundert wieder beseitigen zu können. Das frühere Mittelalter kannte keine
Familiennamen. Um die familienmässige Zusammengehörigkeit von
Personen erkennbar zu machen, hat die neuzeitliche Geschichtsschreibung aus
familientypischen “Leitnamen“ Geschlechternamen konstruiert. Der
Sachsenkönig Heinrich, der im Jahre 919 ostfränkisch-deutscher
König wurde, war der erste “Ottonen“ auf dem Königsthron. Der
Geschlechtername ist von Heinrichs Sohn und Nachfolger Otto I. (936-973) und
von dessengleichnamigem Sohn Otto II
(973-983) und Enkel Otto III (983-1002) abgeleitet. BeiOttos III. Kinderlosem Tode folgte mit
Heinrich II. sein nächster männlicher Verwandter als König. Mit
ihm erlosch das sächsische Königsgeschlecht der Ottonen im Jahre
1024. Der bedeutendste Ottonennherrscher war Otto
I. Der Grosse. Er begründete die Tradition der Verbindung von
ostfränkisch-deutscher Königswürde und Kaisertum. Als
Krönungsort wählte er Aachen und am Ende der Krönungszeremonie
nahm er Platz auf dem steinernen Thron Karls des Grossen, so dass er sich
unmittelbar in der Nachfolge Karls des Grossen sah. Dazu gehörte auch die
Eroberung des langobardisch-italischen Reiches, die Otto im Jahre 951 mit der
Königskrönung in Pavia abschloss. Sein grosser Ungarnsieg in der
Schlacht auf dem Lechfeld erwies Otto I. als fähiger Verteidiger der
lateinischen Christenheit. So war die Kaiserkrönung, die Papst Johannes
XII. Am 2. Februar Otto des Grossen Sohn Otto II. führte
im wesentlichen die von seinem Vater vorgezeichnete Linie der Politik weiter. Otto
III. aber wollte anderes und mehr: Erfühlt von einer schwärmerischen
(мечтательный)
Begeisterung für die römische Antike, wollte er die Stadt Rom wieder
zum Zentrum der Welt machen, Rom als Sitz von Papst und Kaiser, als Mittelpunkt
von Christentum und Weltherrschaft, zu unvergleichlicher Grösse
führen. Damit ist Otto III. gescheitert. Sein Nachfolger Heinrich II.
verlegte den Schwerpunkt seiner Herrschaft wieder in den
ostfränkisch-deutschen Bereich nördlich der Alpen, kehrte in die
Bahnen Ottos I. zurück. Wikinger bedeutet ”Männer auf grosser Fahrt”; Normannen bezeichnet die
gleichen Leute als sie, die aus Norden kommen. Beidesmal sind Norweger,
Dänen und Schweden gemeint, und zwar dann, wenn sie ausserhalb ihrer
Heimat Skandinavien in Erscheinung treten. Das wikingische Zeitalter der
Beute-, Handels-, und Eroberungsfahrten reicht vom Ende 8. bis zur Mitte des
11. Jahrhunderts. Die Wikinger waren Seekrieger. Die Seetüchtigkeit ihrer
Schiffe machte für sie alle Küsten und Binnengewässer Europas
und der den Nordatlantik begrenzenden Länder erreichbar. Die ersten
Nachrichten von wikingischen Überfällen stammen aus England: im Jahre
793 wurde Kloster Lindisfarne an der nördlichen Ostküste Englands
überfallen und ausgeplündert. In etwa der gleichen Zeit werden die
ersten Wikingerüberfälle im Südwesten Englands gemeldet und
wenig später in Irland und an der Atlantikküste des Frankreiches. Die
Beute an Schätzen aus Edelmetall, an Sklaven und Lösegeld für
Gefangene spornte (<поощрять) die Wikinger an, die anfänglich vereinzelten Raubüberfälle
zu intensivieren: im 9. Jahrhundert schlugen Wikingerheere feste Standlager auf
, um zu überwintern und die Länder systematisch nach Beute zu
durchkämmen. Dann wurden die Lager zu Siedlungen ausgebaut; die Wikinger
kamen als Einwanderer (переселенец), errichteten eigene Herrschaften im Osten und Norden Englands, in Irland,
im Nordwesten des Frankreiches und erzwangen (>вынуждать) deren Anerkennung durch die einheimische
Könige. Im Osten Europas, an den grossen Wasserwegen von Dnepr, Düna
und Wolga gründeten schwedische Wikinger (Waräger) im 9. Jahrhundert
in den slawischen Gebieten Herrschaftssitze. Aber es waren nicht nur die
besiedelten Länder Europas, die wikingische Einwandern anlockten. Um 860
entstanden die ersten Wikingersiedlungen in Island, von dort aus gründeten
sie um das Jahr 980 zwei Niederlassungen (поселение) in Grönland, die bis etwa 1500 bestanden,
und von Grönland aus erreichten sie um das Jahr 1000 die Küsten
Nordamerikas. Am 10. August 955 kämpfte ein deutsches
Heer unter König Otto I. gegen ein zahlenmässig Reiterheer der Ungarn
auf dem Lechfeld südlich von Augsburg. König Otto hatte dem
Tagesheiligen des 10. August, dem heiligen Laurentius, die Gründung eines
Bistums in Merseburg gelobt, wenn Christus durch seine Fürbitte (просьба) den Sieg
gewähren würde. Unter der Fahne des Erzengels Michael zog das nach
Stämmen gegliederte deutsche Heer in die Schlacht. Der Sieg galt denn auch
als ein Geschenk Gottes, zugleich aber als besondere Ruhmestat Ottos. Für
das frühmittelalterliche Europa bedeutete der Sieg eine Wende: Das
nomadische Reitervolk der Ungarn hatte seit der 2. Hälfte des 9.
Jahrhunderts vom Balkan aus die Länder Europas in regelmässigen
Beutezügen heimgesucht, die bis nach Frankreich, Norditalien und Byzanz
führten. Besonders war das den Ungarn nächstgelegene
ostfränkisch-deutsche reich den Überfällen ausgesetzt gewesen,
bayerische und sächsische Heere waren vernichtet worden. Nach der Schlacht
auf dem Lechfeld wurden die Ungarn an Theiss und mittlerer Donau sesshaft (>оседлый), öffneten ihr
Land bald der römisch-christlichen Mission und gehörten seither zur
Völkerfamilie der lateinischen Christenheit. Unter der “Reichskirche“ versteht man die
Gesamtheit der Kirchen, die im früh- und hochmittelalterlichen deutschen
Reich auf dem Grundbesitz des Königs als des Herrn des Reiches errichtet
waren und seiner unmittelbaren Herrschaft unterstanden. Die Grundherrschaft
stellt sich als ein Wechselverhältnis von Gabe und Gegengabe dar, in das
auch die Kirchen eingebunden waren. Kirchen und Klöster dienten ihren
Herren durch ihre wichtigste Gabe, durch ihre Gebete und Fürbitten, und
wurden dafür mit Landbesitz ausgestattet, die im Obereigentum des Herrn
blieben. Ein geistlicher und weltlicher Grosser, der auf seinem Grund und Boden
eine Kirche errichtete, war der Herr dieser Kirche, sie war sein Eigen,
über das er verfügen konnte. Entsprechend war auch der König
Herr von Kirchen, nämlich von denjenigen Kirchen und Kloster, die auf
Königs- bzw. Reichsgut errichtet waren. Die zum Reich gehörenden Kirchen und
Klöster schuldeten dem König ausser Gebeten und Fürbitten auch
Panzerriter für das königliche Heer. Als “Gesalbter des Herrn“ galt
er als Beauftragter (Stellvertreter) Gottes im christlichen Volk. Dadurch war
er aus der Menge der Laien herausgehoben, galt den Kirchen als der ihnen
bestellte Verteidiger von der Gefahren der Welt. Die Italienpolitik der ostfränkisch-deutschen Herrscher traf in
Italien auf die konkurrierenden Rechtsansprüche und Interessen anderer
Mächte. Diese Politik knüpfte bewusst an das Vorbild der
karolingischen Frankenkönigen an und hat von daher zwei Grundkomponenten:
Zur Italienpolitik gehörte einmal die Beziehung zum Papstum. Otto I liess
sich in Anknüpfung an das Vorbild Karls des Grossen im Jahre 962 zum
Kaiser krönen. Seither galten die ostfränkisch-deutschen Könige
als “Verteidiger der römischen Kirche“ und ihrer Weltlichen Besitzungen;
ein Italienzug zur Kaiserkrönung nach Rom gehörte von da an zum
festen Bestandteil deutscher Königspolitik. Die zweite Komponente
deutscher Italienpolitik war die Eroberung des ehemaligen Langobardenreiches
durch Otto I., auch dies in Nachahmung (подражение) Karls des Grossen. Seither war der
deutscher König zugleich “König der Langobarden“, waren also
“Reichsitalien“ und Deutsches Reich in Personalunion miteinander verbunden. Zu
Reichsitalien gehörten vor allem die Gebiete nördlich des
“Petrimonium Petri“ (=Kirchenstaat). Da aber der deutsche König als
König der Langobarden beanspruchen konnte, König der südlich von
Rom gelegenen langobardischen Fürstentümer zu sein, ergaben sich die
Konflikte mit den Byzantinern, die Süditalien als ihren Einflussbereich
betrachteten, und seit dem 11. Jahrhundert eroberten sie mit den Normannen die
langobardischen Fürstertümer und Süditalien mit Sizilien
zusammenschlossen. Im Jahre 1186 heiratete der deutsche König HeinrichVI.
die Erbin des Königsreiches Sizilien. Mit Ausnahme des Kirchenstaates
unterstand damit ganz Italien dem deutschen König. Die Vereinigung des
grössten Teils von Italien in der Hand des deutschen Königs wurde
1254 durch den Tod des letzten Königs aus dem Geschlecht der Staufer
beendet. Als Heinrich II. im Jahre 1024 starb, erlosch (<погаснуть) das Königsgeschlecht der
sächsischen Ottonen im Mannesstamm. Bei der Wahl des neuen Königs
hielten sich die geistlichen und weltlichen Grossen des Reiches so nahe wie
möglich an das altangestammte Königshaus: Sie wählten Konrad,
den ältesten männlichen Verwandten des Ottonengeschlechts in
weiblicher Abstammung. Konrad war Graf in der Gegend um Speyer und besass dort
Familiengut. Als König folgte Konrad II. den traditionellen Linien
frühmittelalterlicher Königsherrschaft: Er suchte die königlichen
Rechte und Besitzungen zu wahren, wurde Im Verlaufe des Investiturstreits kam es zu einer Verbindung von Heinrichs
kirchlichen Gegnern mit einer grossen innerdeutschen Adelopposition, die in
Sachsen ihr Zentrum hatte. Heinrich IV. musste im Jahre 1077 den Bussgang nach
Canossa antreten, um sein Königtum zu retten. Trotzdem wählten die
deutschen Fürsten den Schwabenherzog Rudolf zum Gegenkönig, dem
gegenüber allerdings Heinrich auf die Dauer die Oberhand (преимущество) gewinnen konnte. Es war dann nicht der
Kampf mit der Kirche, sondern vielmehr ein Aufstand seines Sohnes Heinrich V.,
der ihn 1105 sein Königtum kostete. Heinrich V., der als verschlagener (хитрый) Taktiker geschildert wird, gelang es,
den Investiturstreit durch das Wormser Konkordat von 1122 zu beenden. Mit seinem
kinderlosen Tod im Jahre 1125 fand die Königsherrschaft der Salier ihr
Ende. Zunehmende Kritik an Misständen in der
Kirche führte in der Mitte des 11. Jahrhundert zu einer Reformbewegung,
die alle Länder Europas erfässte. Die Kritik richtete sich vor allem
gegen die Verweltlichen des Klerus, der sich die Güter der Kirche
aneinigte, ohne seinen geistlichen Pflichten nachzukommen. Die Verbreitung der Reformvorstellungen in
der römischen Kirche schlug sich in den Vorschriften der Synoden Leos
IX. Und seiner Nachfolger nieder (<проявляться). Der Investiturstreit ist die Auseinandersetzung zwischen dem Papsttum und
den Königen Europas um das Recht der Investitur (Einsetzung) der
Bischöfe, in die die deutschen Könige besonders stark verwickelt
waren. Nach altüberliefertem Brauch setzte der deutsche König die
Bischöfe seines Herrschaftsbereichs durch die Übergabe von Rings und
Stab (жезл) in ihr Amt ein.
Da man den Kandidaten durch den Willen Gottes vorher bestimmt sah, bestand kein
Bedürfnis nach einer klaren Regelung des Wahlverfahrens. Das bedeutete,
dass dem König als dem “Gesalbten des Herrn“ auch eine ausschlaggebende
Rolle bei der Feststellung des Willens Gottes und damit bei der Auswahl des
neuen Bischofs zukam. Diese Praxis erregte lange keine Anstoss, zumal (темболее) die Reichskirche nicht nur geistliche, sondern auch
weltlich-herrschaftliche Funktionen im Reich wahrzunehmen hatte und beide
Bereiche nicht klar getrennt wurden. Als in der Mitte des 11. Jahrhunderts die Anhänger der Kirchenreform
die Vergabe von Kirchenämtern durch Laien als Missbrauch anzuprangern
(<клеймить) begannen,
bezogen die wenigsten auch die königliche Investiturpraxis in diese Kritik
mit ein. Papst Gregor VII. Sprach ein allgemeines Investiturverbot
aus, ohne auf die Tatsache Rücksicht zu nehmen, dass die
Reichsbischöfe als Reichsfürsten ja auch weltliche Funktionen
wahrnahmen. Eine Lösung des Problems wurde dadurch möglich, dass man
begrifflich klar zwischen geistlichem und weltlichem Bereich zu unterscheiden lernte
und auf dieser Grundlage im Wormser Konkordat von 1122 einen doppelten
Einsetzungsakt für die Reichsbischöfe als gültige Rechtsform
anerkannte. Canossa, eine Burg im Apennin, war im Januar 1077 Schauplatz der
Kirchenbusse (покояние) König Heinrichs IV. vor Papst Gregor VII.
König Heinrich erreichte dadurch die Lösung vom Kirchenbahn
(=Anathema), den der Papst zuvor über ihn verhängt hatte. Papsttum
und Königtum hatten in Mailand verschiedene Kandidaten für das Amt
des Erzbischofs unterstützt. Um seiner Auffassung (мнение) Nachdruck zu verleihen, dass sich die
königliche Partei mit dem Widerstand gegen den päpstlichen Kandidaten
ins Unrecht setze, hatte der Papst die verantwortlichen königlichen
Räte 1073 exkommuniziert (=Anathema). Obwohl jedem Christen der Umgang mit
Exkommunizierten bei Strafe der eigenen Exkommunikation verboten war, trennte
sich König Heinrich nicht von seinen Räten. Im Dezember 1075 nun
forderte der Papst eine klare Entscheidung: In ultimativer Form verlangte er
von Heinrich Trennung von den Räten und Unterwerfung unter das
päpstliche Urteil. Das Brief erreichte Heinrich, als er gerade einen Sieg
über die aufständischen Sachsen glanzvoll feierte. Zusammen mit
seinen Bischöfen sagte er Pappst Gregor von Worms aus den Gehorsam auf und
forderte ihn auf, vom päpstlichem Stuhl herabzusteigen. Gregor VII., der
sich als Stellvertreter des Apostelfürsten erklärt hatte, wertete das
als gotteslästerliche (<клевета) Anmassung (дерзость)
und reagierte entsprechend: In einem Gebet an den Apostel Petrus setzte er
seinerseits König Heinrich ab und exkommunizierte ihn. Als dieses Urteil
bekannt wurde, erzitterte die Erde, denn dass ein “von Gottes Gnaden“
regierender König aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und abgesetzt
wurde, das hatte es doch nicht gegeben. König und Papst hatten damit
gegenseitig die Legitimität abgesprochen. Es zeigte sich bald, dass das
Wort des Papstes mehr bewirkte als das des Königs: die Anhängerschaft
Heinrichs in Deutschland schmolz (>расплавиться) dahin. Heinrichs alte Gegner aus dem sächsischen Aufstand drohten mit
der Wahl eines Gegenkönigs für den Fall, dass er Heinrich nicht
gelangen, sich binnen Jahresfrist vom Bann zu lösen. Statt aber die
Lösung vom Bann durch Verhandlungen zu erreichen, wählte Heinrich
einen Weg, den wohl niemand erwartet hatte: Mitten im Winter überquerte er
die Alpen und erflehte (<вымаливать) im Büssergewand die Vergebung des Papstes in Canossa. Dem reuigen
(<покаяние) Büsser
durfte Gregor als Seelenhirte die Absolution nicht verweigern (отказывать). Am 23. September 1122 schlossen Legaten (назначавшийсясенатомпосолилиуполномоченный) im Auftrag Papst Calix’s II. mit König
Heinrich V. in Worms einen Vertrag, durch den der Investiturstreit im Reich
beendet wurde. Die königliche und päpstliche Seite erklärten,
auf was sie in Zukunft verzichten wollten. Heinrich V. verzichtete auf die
“Investitur mit Ring und Stab“ und gestand kanonische Wahlen und freie
kirchliche Weihen (посвящение )zu. Der Papst wiederum erkannte an, dass in Deutschland die Wahl der
Reichsbischöfe in Gegenwart des Königs stattfinden sollte. Beide
Schriftstücke zusammen enthalten die Annerkennung beider Parteien, dass
ein Reichsbischof Verpflichtungen sowohl gegenüber der Kirche als auch
gegenüber dem Reich hatte. Gemeinde kommt von gemein, gemeinsam und entspricht dem Wort “Kommune“.
Seit dem späten 11. Jahrhundert begannen die Bürger städtlicher
Siedlungen, im Innern ihre gemeinsamen Angelegenheiten wieMarktaufsicht, Zölle, Steuern, Mauerbau,
Stadtverteidigung und Rechtssprechung durch eigene Beauftragte zu regeln. Alles
dies war vorher Sache des Stadtherrn gewesen. Nicht alle Stadtbewohner, sondern
nur die, die Bürgerrecht besassen, gehörten zu Gemeinde. Oft war die
Voraussetzung für den Bürgerstatus der Besitz von Grund und Boden in
der Stadt. Die Juden als Nichtkristen standen genauso ausserhalb der
Bürgerschaft wie der Klerus und die Insassen der Klöster. Der Zugang
zum rat der Stadt und zu den Magistraten war lange den ratsfähigen
Familien vorbehalten, dem Patriziat der Städte, das sich aus reichen
Kaufleuten zusammensetzte. Erst in den Zunftkämpfen (цех) des 14. Jahrhunderts erlangten die
Handwerker den Zugang zu Rat und städtischen Regierungsämtern. Die Kreuzzüge waren bewaffnete Pilgerfahrten (<паломник), vor allem zur Befreiung und Sicherung
Heiligen Stätten der Christenheit in Palästina. Die Kirche
gewährte dafür den Ablass. Der erste Kreuzzug nach Palästina
wurde durch Papst Urban II. ausgelöst, der Die Ritterheere, die 1096 aufgebrochen waren, eroberten 1099 Jerusalem und
errichteten dort das “lateinische Königreich Jerusalem“, nicht ohne vorher
ein furchtbares Blutbad in der Stadt angerichtet zu haben. Bedrängnisse und Gefährdehrung des Königreiches Jerusalem
und der anderen Kreuzfahrerstaaten durch die islamischen Nachbarn führten
später zu weiteren Kreuzzügen: Der Fall Edessas 1144 löste durch
die mitreissende Predigten (увлекающиепроповеди) des grossen
Zisterzienserabtes (орден) Bernhard
von Clairvaux den zweiten Kreuzzug aus, mit dem auch der deutsche
König Konrad III. Ins Heilige Land zog. Als Jerusalem 1187 durch
Sultan Saladin eingenommen wurde, leitete Friedrich Barbarossa aus seiner
Vorstellung einer universalen Verantwortung des Kaisers als Schutzherr der
westlichen Christenheit die Verpflichtung ab, den 3. Kreuzzug (1189-1192)
anzuführen. Es war das grösste Kreuzzug Unternehmen des Mittelalters.
Nach dem Tod Friedrichs Die Kreuzzüge des 13. Jahrhunderts, wie der 4. Kreuzzug 1202-1204, bei
dem das doch ebenfalls christliche Konstantinopel erobert wurde, und der
Kinderkreuzzug von 1212, bei dem Tausende von Kindern durch betrügerische
Machenschaften in die Sklaverei verkauft wurden, dienten immer offensichtlicher
politischen Sonderinteressen. Als 1291 Akko, die letzte christliche Festung in
Palästina, fiel, war das Zeitalter der Kreuzzüge endgültig
vorbei. Seit dem 12. Jahrhundert bezeugten (>удостоверять) die Angehörigen eines Adelsgeschlechts ihre
Zusammengehörigkeit dadurch, dass sie ihrem Taufnamen den Namen ihrer
Stammburg hinzufügten. Stammburg derer “von Staufen“ war die Burg Stauf
auf dem Berg Hohenstaufen bei Göppingen. Heinrich IV. hatte in den Bedrängnissen des Investiturstreit den
schwäbischen Grafen Friedrich 1079
zum Herzog von Schwaben ernannt und ihm seine Tochter zur Frau gegeben.
Mit ihm beginnt die Bedeutung der Staufer in der Reichspolitik. Aus dem Streit
um die Thronfolge nach dem kinderlosen Tod des letzten Salierkönigs
Heinrich V. (1125), entstand die Feindschaft zwischen den Staufern und dem
swäbischen Adelgeschlecht der Welfen, weil die Staufer als nächste
Verwandte der Sailer die Königsnachfolge beanspruchten, die Fürsten
aber den mit den Welfen verbündeten sächsischen Herzog Lothar von
Supplinburg zum König wählten (1125-1137). Bürgerkrieg war
die Folge, der in verschärfter Form weiterging, als statt Lothars
welfischem Schwiegersohn 1138 der Staufer Konrad zum König gewählt
wurde. Die fortgesetzte Kampf gegen die Welfen und die Erfolglosigkeit des 2.
Kreuzzuges, an dem er teilnahm, liess den Zeitgenossen die Regierungszeit
Konrads III. (1138-1152) als besonders glücklos erscheinen, so dass sich
die Regierung seines Neffen Friedrich so glanzvoll dagegen abhob. Friedrich
Barbarossa (1152-1190) ist wohl bekannteste mittelalterliche deutsche
König. Als er auf dem Kreuzzug im Fluss Saleph in Kleinasien ertrank, ging
das Königtum problemlos auf seinen bereits gekrönten Sohn Heinrich
VI. (1190-1197) über, der zuvor seinen Herrschaftsbereich durch Heirat
um das normannische Königsreich Sizilien vergrössert hatte. Bei
seinem Tod brach der stauflisch-welfische Gegensatz erneut auf: Mit der
Doppelwahl von 1198 kam es zum Thronstreit, der schliesslich durch die
Königswahl Friedrichs, des Sohnes Heinrichs VI., beendet wurde. Er war in
Sizilien aufgewachsen und kam 1212 über die Alpen, um als Erbe seines
Vaters die deutsche Königskrone zu erringen (добиваться). Die Staufer gelten als das begabteste deutsche Herrschergeschlecht. Mit dem
Namen staufischer Herrscher verband sich in Notzeiten die Hoffnung des Volkes
auf Besserung. Als Konrad III., der erste Staufer auf dem
Königsthron, starb, wurde entgegen geltendem Brauch nicht sein
unmündiger Sohn, sondern sein Neffe Friedrich zum König gewählt,
den man wegen seines rötlich-blonden Bartes schon zu Lebzeiten in Italien
“Barba-rossa“ nannte. Als Sohn einer welfischen Mutter und eines staufischen Vaters
brachte er die Jahrzehntentlangen die Auseinandersetzungen zwischen Staufern
und Welfen zu einem friedlichen Ausgleich, so dass dem Geschichtsschreiber Otto
von Freising Friedrichs Königtum als der Beginn einer neuen Epoche des
Friedens und der Grösse des Reiches erschien. Friedrich I. (1152-1190),
der Als Kaiser sah Friedrich sich als den besonderen Schutzherrn der
Römischen Kirche und des Papsttums. Im Jahre 1187 fiel Jerusalem in die
Hände der Muselmanen. Der Kaiser nahm mit vielen anderen Rittern das
Kreuzzug. Der Heidenkampf sollte die Krönung seines kristlichen Kaisertums
sein. Friedrich Barbarossa ertrank aber im Fluss Saleph, bevor er das Heilige
Land erreichte. Im modernen Staat ist den Bürgern eigenmächtige Gewaltanwendung
bei Strafe untersagt. Niemand darf sich sein Recht auf eigene Faust nehmen. In
einem Rechtsstreit entscheiden die staatliche Behörden das Urteil durch.
Sie allein dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewalt anwenden.
Dieses Monopol auf legitime Gewaltanwendung unterscheidet den modernen Staat
von den politischen Ordnungen des Mittelalters. Im Frühmittelalter war ein
Rechtsstreit allein die Sache der streitenden Parteien. Wer sich in seinen
Rechten gekränkt sah, führte eine Fehde (вражда, тяжба) und mit ihm seine Verwandten und Freunde als Fehdehelfer. Die Fehde wurde
nach dem Prinzip des Schadentrachtens geführt: Alles, was der Gegner
hatte, konnte zerstört werden. Zwar gab es daneben die Möglichkeit
der Friedlichen Einigung vor Gericht, bei der der geschädigten Partei die
Rache (месть) durch die
Busszahlung abgekauft wurde. Das Wort “Ministeriale“ ist abgeleitet von “ministerium“ = Dienst und
bezeichnet Menschen, die durch Besondere Dienste ihre Rechtstellung (правовойстатус) verbessert haben. Im Mittelalter hatte jeder seinen eigenen rechtsstand,
der im frühen Mittelalter vor allem durch die Geburt (происхождение) bestimmt war. In den Grundherrschaften (поместье) von König, Adel und Kirche lebten Menschen,
die von Geburt “frei“ waren, neben solchen, die von “unfreien“ Eltern abstammen
und deshalb selbst unfrei waren. Die Lebensbedingungen der Freien waren in der
Regel besser als die der Unfreien. Es ist schwer zu sagen, wenn einige der
Unfreien durch besondere Fähigkeiten und Dienste aus der Masse der
übrigen deutlich hervorzutreten begannen. Seit dem frühen 11.
Jahrhundert jedenfalls gab es eine Gruppe, die sich nicht nur durch eine eigene
Bezeichnung – Ministeriales- abhob, sondern auch durch ein eigenes Recht, das
ihnen gegenüber anderen Angehörigen der Grundherrschaft besondere
Vorrechte sicherte. Die Ministerialen dienten ihren Herren auf vielfältige
Weise: in der Verwaltung, als Kaufleute, als Gesandte mit besonderen
Aufträgen und auch als Ritter. Die Könige haben versucht, aus den
Ministerialen eine Art Reichbeamtenschaft aufzubauen. Die Schwäсhe des Königstums im Thronstreit hat
dazu beigetragen, dass dieser Versuch scheiterte. Die Ministerialen
gehörten im Gesellschaftsaufbau des Spätmittelalters zum niederen
Adel. Aus drei Ständen, nämlich aus Betern (oratores), Kriegern
(bellatores) und körperlich Arbeitenden (laboratores) setzte sich die
Gesellschaft zusammen. Abbild der gesellschaftlichen Wirklichkeit; sie zeigt
aber, dass man den Ort der Menschen in der Gesellschaftsordnung durch eine Art
berufsmässiger Tätigkeit bestimmt sah. Einer der Gründe für
die Ausbildung eines Berufskriegerstandes lag in der Militärtechnik: Die
Krieger (milites) kämpften zu Pferde; sie waren berittene Krieger,
ausgerüstet mit Schild und Lanze (копье), eisernem Kettenhemd oder gepanzerter
Rüstung. Diese Art des Kampfes erforderte regelmässiges Training und
Geld für die teuere Ausrüstung. Die Ritter mussten von der
landwirtschaftlichen Tätigkeit freigestellt sein, um dem Kriegerberuf
nachgehen zu können. Das war zunächst den adeligen Grundherren
möglich. Aber schon die Karolinger hatten arme Freie und auch Unfreie als
Berufskrieger verpflichtet und sie für ihre militärischen Dienste mit
einem Dienstgut ausgestattet, und seit dem 11. Jahrhundert kamen vor allem
Krieger aus dem Ministerialenstand dazu. Die Kirche des Frühmittelalters
hatte jede Form von Kampf und Kriegführen als mit der christlichen Moral
unvereinbar abgelehnt. Erst als sich mit der Bekämpfung des islamischen
Araber in Spanien seit dem 11. Jahrhundert die Vorstellung herauszubilden
begann, dass der Kampf für Christentum und Kirche ein gottgefälliges
Werk sei, war die Grundlage für eine christliche Kriegerethik gelegt. Ein
Ritter sollte das Streben nach Ruhm und weltlicher Ehre in der Dienst
höherer Ziele stellen, des Heidekrieges vor allem. Friedrich, der Sohn des Staufenkaisers
Heinrich VI. und Konstanzes, der Erbin des normannischen Königsreiches
Sizilien, war noch drei Jahre alt, als sein Vater völlig überraschend
im September 1197 starb. Obwohl das Kind bereits zum deutschen König
gewählt und damit die Nachfolge eigentlich entschieden war, brachte der
frühe Tod des Kaisers diejenigen politischen Kräfte auf den Plan, die
eine Vereinigung Süditaliens mit dem Reich und eine darauf begründete
staufische Vorherrschaft ablehnten: Das waren die Kaiserwitwe Konstanze, die,
wie man wusste, die Deutschen nie geliebt hatte; dann der Papst, der eine
Umklammerung (притеснение) des Kirchenstaates fürchtete und deshalb zu verhindern suchte,
dass der Erbe Siziliens zugleich deutscher König war; und schliesslich
eine Gruppe stauferfeindlicher Fürsten in Deutschland. Als sie
hörten, dass Konstanze für ihren Sohn auf die deutsche
Königswürde verzichtet hatte, bereiteten sie die Königswahl
Ottos, eines Sohnes Heinrichs des Löwen, vor. Aber die Stauerpartei kam
ihnen zuvor: Sie wählten den Bruder des verstorbenen Kaisers, Herzog
Philipp von Schwaben, ohne allerdings die Königswahl Ottos dadurch
verhindern zu können. Seit dem Jahre 1198 hatte das deutsche Reich mit dem
Welfen Otto IV. und dem Staufer Philipp von Schwaben zwei
Könige, die sich gegenseitig bekämpften. Zehn Jahre dauerten die
Auseinandersetzungen, in denen Philipp von Schwaben zunehmend an
Unterstützung gewann. Da wurde Philipp am 21. Juni 1208 ermordet. Otto IV.
erreichte Anerkennung als König, bis er Friedrich II. weichen musste, der
1212 nach Deutschland kam, um sein väterliches staufiches Erbe
einzufordern, und bald allgemeine Anerkennung als König fand. Der Thronstreit von 1198 gilt als einer der
Wendepunkte deutschen Geschichte. Der Thronstreit hinderte, dass die von
Friedrich Barbarossa geschaffenen Ansätze weiterfolgt werden konnten. Der
Thronstreit gilt als ein wichtiger Grund dafür, dass die deutschen
Könige der Folgezeit nicht wie die Könige von Frankreich und England
einen Einheitsstaat aufbauen konnten. Das frühmittelalterliche Westeuropa war dünn besiedelt. Nur ein
geringer Teil der Gesamtfläche wurde landwirtschaftlich genutzt, und auch
dort fehlten oft die Menschen, um bereits kultiviertes Land weiter zu
bewirtschaftlichen. Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts aber setzte
bemerkenswertes Bevölkerungswachstum ein, das bis in das 14. Jahrhundert
hinein anhielt. In den bereits dichter besiedelten Gegenden Frankreichs und
Englands stieg die Bevölkerung, so schätzt man, vom Ende des 11.
Jahrhunderts auf Dreifache. Die intensivere Bodenutzung und damit die Steigerung
der Erntenträge im Altsiedelland reichte nicht aus, um die stets wachsende
Zahl von Menschen zu ernähren. Es musste bislang unbewirtschaftliches Land
durch Rodung (>распахиватьподпашню) dazugewonnen werden. Rodungsland waren zunächst die Waldgebiete und
Gebirge in Westeuropa selbst. Erst allmählich zogen Bauern als Siedler
weiter nach Osten. Heinrich der Löwe warb für die Erschliessung
Holsteins und Mecklenburg flämische, holländische und niederdeutsche
Bauern als Siedler an. Ein knappes Jahrhundert später bemühte sich
der Deutsche Orden um deutsche Siedler für das Prussenland und Litauen,
weil die einheimische Bevölkerung nicht ausreichte, um das Land weiter zu
Erschliessen. Aber auch polnische Fürsten suchten Bauern aus dem
volkreicheren Westen in ihr land zu ziehen. 1199 beauftragte Pappst Innozenz III. die “Brüder des Hospitals der
Deutschen in Jerusalem“, die bislang im Heiligen Land kranke Pilger gepflegt
hatten, zusätzlich mit dem Heidenkampf. Damit war der Deutsche Orden als
Ritterorden entstanden. Die Deutschordnenritter trugen als Zeichen ihrer
Ordenzugehörigkeit einen weissen Mantel mit schwarzem Kreuz, Ihr
Aktionsfeld war zunächst das Heilige Land. Der Heidenkrieg, zu dem die
Ordenritter verpflichtet waren, verlagerte sich bald vom Heiligen Land nach
Osteuropa. Vom östlich der Weichsel gelegenen Prussenland, das ihm
ursprünglich übertragen worden war, griff der Orden nach Westen und
Nordosten aus. Durch die Expansion entstanden Konflikte mit Polen, die
allerdings keine nationalen Gegensätze waren. Daten Ereignisse 911-918 Konrad I. 919-936 Heinrich I. 933 Sieg Heinrichs über Ungarn 936-973 Otto I., der Grosse 951-952 Italienzug Ottos und Krönung in Pavia
zum “König der Langobarden“ 10. Aug. 955 Schlacht auf dem Lechfeld 2. Febr. 962 Kaiserkrönung Ottos des Grossen in
Rom 968 Gründung des Erzbistums Magdeburg 973-983 Otto II. (967 Kaiser) 983-1002 Otto III. (996 Kaiser) 1002-1024 Heinrich II. (1014 Kaiser) 1033 Konrad II. wird König von Burgund 1039-1056 Heinrich III. (1046 Kaiser) 1056-1105 Heinrich IV. (1084 Kaiser) 1073-1085 Papst Gregor VII. 1074-1075 Sächsischer Fürstenaufstand
gegen Heinrich IV. 1076 Heinrich IV. und Gregor VII. Erklären
sich gegenseitig für abgesetzt 1077 Lossprechung Heinrichs IV. von Bann in
Canossa 1077-1080 Gegenkönig Rudolf von Rheinfelden 1096-1099 1. Kreuzzug 1105-1125 Heinrich V. (1111 Kaiser) 1119 Zisterzienserorden vom Papst anerkannt 1125-1137 Lothar III. von Supplinberg (1133 Kaiser) 1138-1152 Konrad III. 1147-1149 2. Kreuzzug 1152-1190 Friedrich I. Barbarossa (1155 Kaiser) 1167 Lombardenbund 1180 Sturz Heinrichs des Löwen 1189-1192 3. Kreuzzug 1190-1197 Heinrich VI. (1191 Kaiser) 1199 Gründung des Deutschen Ordens 1202-1204 4. Kreuzzug (Kreuzfahrer erobern
Konstantinopel) 1208 Ermordung Philipps von Schwaben 1209 Kaiserkrönung Ottos IV. 1212-1250 Friedrich II. (1220 Kaiser) 1228-1229 5. Kreuzzug 1248-1254 6. Kreuzzug 1250-1254 Konrad IV. Als Interregnum wird üblicherweise die
Epoche zwischen dem Erlöschen des staufischen Herrscherhauses in
Deutschland (1254) und der Wahl Rudolfs von Habsburgs im Jahre 1273 bezeichnet.
Es gab eher zuviel Könige, die die Herrschaft im reiche beanspruchten.
Nach dem Tode Konrads IV. (1254) und Wilhelms (1256) gingen aus einer
zwiespältigen Wahl im Jahre 1257 wieder zwei Könige hervor: Alfons
X. Von Kastilien, ein Enkel Philipps von Schwaben, sowie Richard von
Cornwall, ein Bruder des englischen Königs Heinrich III. und Vetter
Ottos IV. Die Doppelwahl, die insofern
verfassungsrechtlich bedeutsam war, zeigte bald die Folgen, die eigentlich
schon vorauszusehen waren. Während Alfons von Kastilien überhaupt nie
ins Reich kam, um seine Königsherrschaft anzutreten, gelang es auch
Richard nicht, während seiner kurzen Aufenhalte in Deutschland, allgemeine
Anerkennung zu erlangen. Fehlte es somit auch nicht an Königen,
so fehlte es doch an einer allseitlich anerkannten königlichen
Autorität, die in der Lage gewesen wäre, Frieden und recht zu
gewährleisten und hemmungslosen Interessenegoismus der Mächtigen in
Schranken zu halten. Während die Fürsten dieser Entwicklung in ihrer
Mehrzahl eher gleichgültig gegenüberstanden, hatten die rheinischen
Städte bereits im Jahre 1254 zur selbsthilfe gegriffen und zur
Aufrechterhaltungdes Landfriedens einen grossen Städtebund (Rheinischer
Bund) geschlossen, dem bereits nach zwei Jahren über 70 Städte
angehörten. Die Erfolge des Bundes, der energisch gegen die
Friedensbrecher vorging, veranlassten (давать повод) sogar die rheinischen
Erzbischöfe, den Pfalzgrafen sowie mehrere Bischöfe, Grafen und
Herren zum Anschluss. Als im Jahre 1255 auch König Wilhelm den Bund
reichsrechtlich anerkennte, schien sich hier für das Königtum eine
Möglichkeit zu bieten, die selbstbewussten Städte im Sinne der
Reichspolitik zur Friedenswahrung heranzuziehen. Wie sehr der Bund sich als Wahrer des
Reichsunteressen fühlte, wird nach dem Tode Wilhelms (1256) besonders
deutlich, als die Städtevertreter besclossen, während der Thronvakanz
das Rechtsgut zu schützen und nur einem einhellig gewählten
König die Tore zu öffnen. Dennoch konnte die Doppelwahl von 1257
nicht verhinert werden, was das auch das Ende des Bundes bedeutete, die die
meisten Städte aus handelspolitischen Gründen Richard von Cornwall
anerkannten, ohne hierdurch die Lage im Reich ändern zu können. Das spätmittelaterliche Königtum
wird mitunter auch als Hausmachtkönigtum bezeichnet, womit
regelmässig die Vorstellung verbunden wird, dass der König seine
Königsherrschaft in erster Linie zur Förderung seines eigenen Hauses
und erst sekundär zum Wohle des Reiches eingesetzt habe. Da der deutsche
König – im Gegensatz zu den westeuropäischen Monarchen – nicht durch
Erbfolge, sondern durch die Wahl der Kürstenfürsten zur Herrschaft
gelangte, war für ihn wenn er an die Nachfolge dachte, allenfalls sicher,
dass seine Dynastie im Besitz der ererbten Stammlande bleiben würde. Die Könige ohne grosse eigene Landesherrschaften mussten daher
veruchen, sich anderweitig eine entsprechende Machtgrundlage aufzubauen. Hierzu
bot sich vor allem dann eine Gelegenheit, wenn grosse Reichslehen (поместье) durch das Austreben einer Dynastie oder
den Ungehörsam der Inhaber an das Reich fielen. Zwar bestand rechtlich
durchaus die Möglichkeit, diese Lehen in unmittelbare Reichsverwaltung zu
nehmen; in der Praxis haben es die Könige aber regelmässig
vorgezogen, die anfallenden Güter an die eigenen Söhne zu verleihen
und sich auf diese Wiese eine Hausmacht zu schaffen. So erwarben z.B. die
Habsburger unter König Rudolf die Herzogtümer Österreich und
Steiermark (1282), die Luxemburger unter Heinrich VII. Das Königsweich
Böhmen (1310) und die Wittelsbacher unter Ludwig dem Bayern die
Markgrafschaft Brandenburg (1323). Als im Jahre 1272 Richard von Cornwall starb, hatte das Reich zwar nominell
in Alfons von Kastilien noch einen König, der zunächst auch
keineswegs bereit war zu verzichten, der andererseites aber in den langen
Jahren des Interregnums seit 1257 auch keinen einzigen Versuch gemacht hatte,
seiner Herrschaftsanspruch auf deutschem Boden durchzusetzen. Der Papst, Gregor
X., der sich zu dieser Zeit mit dem Gedanken eines allgemeines Kreuzzuges unter
der Autorität eines einhellig anerkannten römisch-deutschen Kaisers
trug, schätzte die Situation durchaus realistisch ein, als er die
Kurfürsten zur Neuwahl drängte, mit der Drohung, im Falle längerer
Verzögerung mit den Kardinälen einen Kandidaten durch einseitige
Verfügung zu bestimmen. Als am 1. Oktober 1273 die Kurführsten in Frankfurt zur Wahlhandlung
zusammentraten, fiel die Wahl auf den Grafen Rudolf von Habsburg, obwohl auch
andere mächtige Kandidaten – unter ihnen der König von Frankreich und
König Ottokar von Böhmen – ihr Interesse angemeldet hatten. Wenn auch
die spätere böhmische Propoganda Rudolf als “armen Grafen“, dessen
Wahl nur den Machtinteressen der Kurfürsten gedient habe, verspottete
(<насмехаться), so sah die
Wirklichkeit doch etwas anders aus. Obwohl nicht dem Reichsfürstenstande
angehörend, galt Rudolf, der über umfangreichen Besitz und
ausgedehnte Herrschaftsrechte im Aargau, im Zürichgau sowie am Oberrhein,
im Elsass und Schwarzwald verfügte, als der bedeutendste Teritorialherr im
Südwesten des Reiches. Wahrscheinlich schon vor seiner Wahl hatte sich der neue König den
Kurfürsten gegenüber durch Eid verpflichtet, die im Laufe des
Interregtums entfremdeten Guttern und Herrschaftsrechte des Reiches diesem
wieder zuzuführen. Bereits auf seinen ersten Hoftagen nahm sich Rudolf
dieser Aufgabe an, die die allerdings bald zu einer gefährlichen
Konfrontation mit dem mächtigen Böhmenkönig Ottokar II.
führte, da dieser sich nach dem Tode Kaiser Friedrichs II. ohne
ausreichende Legitimation in den Besitz der Herzogtümer Österreiche
und Steiermark gesetzt hatte. Da Ottokar, auf seine Machtposition vertrauend,
es zudem abgelehnt hatte, Rudolf als König zu huldigen (присягатьнаверность), konnte Rudolf im Wege eines
förmlichen Rechtsverfahrens gegen seinen vorgehen, das mit dessen ächtung endete (1275). Nachdem
Ottokar die Forderungen Rudolfs auf Herausgabe der umstrittenen Länder und
die Lehnshuldigung für Böhmen und Mähren erfühlt, dann sich
aber erneut aufgelehnt hatte, mussten die Waffen endgültig entscheiden.
Dabei gelang es König Rudolf, seinen Gegner in der Schlacht auf dem
Marchfeld bei Dürnkrut (1278) vernichtend zu schlagen: Ottokar selbst kam
auf der Flucht ums Leben. Bei aller Popularität, die Rudolf auf bei den niederen Ständen
genoss, zeigte sich die Kehrseite dieses Herrschaftsstiles doch darin, dass
weite Bevölkerungskreise diesen nüchternen (рассудительный) Mann nicht mit dem glanzvollen Charisma
des sraufischen Kaiserstums wie es Friedrich II. praktiziert hatte,
identifizierten. Wenn auch Rudolf weder die Kaiserkrönung in Rom noch die unmittelbare
Thronfolge eines seiner Söhne erreicht hat, so hat er doch mit dem Erwerb
Osterreichs und der Steiermarkfür den Aufstieg des Hauses Habsburg gelegt,
das Ende des 14. Jahrhunderts über den grössten Landerkomplex im
Reiche verfügte. Da es den Habsburgern trotz dieser Erfolge nicht gelungen
war, in den Kreis der Kurfürsten aufzusteigen, versuchte Herzog Rudolf IV.
(1358-1365), durch eine Privilegienfälscherung seinem Haus besondere
Vorrechte u.a. den Titel eines Erzherogs, zu verschaffen, was allerdings im 15.
Jahrhundert vom Reich anerkannt wurde. Nachdem Ende des 14. Jahrhunderts
Teilungen und die Auseinandersetzung mit den Eidgenossen zu einer gewissen
Schwächung geführt hatten, gelang es Herzog Friedrich V. alle
Länder wieder in seiner Hand zu vereinigen. Sein Sohn und Nachfolger Maximilian
I. brachte ausserdem noch das burgundische Erbe in die habsburgische
Ländermasse ein. Am 1. August 1291, kurz nach dem Tode Königs Rudolf von Habsburg,
schlossen im Westen des Habsburger Herrschafts die drei Talgemeinden Uri,
Schwyz und Nidwalden einen ewigen Kandfriedensbund, dem sich wenig später
auch Obwalden anschloss. Dieser Bund unterschied sich von anderen
Landfriedenseinigungen vor allem durch die soziale Herkunft und Rechtsstellung
seiner Mitglieder. Während sonst Fürsten und Reichsstädte
derartige Bündnisse schlossen, handelte es hier um Landgemeinden, die
jeweils in einer gemeinsamer Wirtschafts- und Gerichtsorganisation
zusammenschlossen waren. Die Abgeschlossenheit der Täler und die
Gemeinsamkeit der Lebensbedingungen verwischte (>сглаживать) die sonst üblichen
Standesunterschiede zwischen Freiheit und Unfreiheit, wobei die
Führungsrolle gemeinsam von einzelnen adligen Sippen und Reichen
Bauerfamilien übernommen wurde. Aus der Rahmen des üblichen fiel der
Bund ferner durch den unterschiedlichen Rechtsstatus der drei Talgemeinden (ab
1309 “Waldstätte“ genannt). Während Nidwalden der habsburgischen
Landesherrschaft unterstand, galten Uri und Schwyz seit 1231 als
reichsunmittelbar. Der Bund von 1291 richtete sich zunächst nicht generell
gegen Habsburg, sondern sollte wohl vorrangig (преимущественно) der Eindämmung (улаживание) der zahlreichen Fehden (вражда) dienen. Erst seit der Intensivierung der habsburgischen Landesherrschaft unter Albrecht
I. und Leopold I. geriet der Bund in zunehmenden Gegensatz zu
Habsburg, was im Jahre 1315 zum ersten militärischen Konfrontation
führte. In der Schlacht am Morgarten gelang es den Eidgenossen, unter
Ausnutzung des Geländevorteils das österreichische Ritterheer unter
Führung Herzog Leopolds vernichtend zu schlagen. Entscheidend für die Weiterentwicklung des Bundes war in der
Folgezeit, dass sich die Städte Luzern (1332), Zürich (1351), Glarus
(1352 sowie Bern (1353) dem Bunde anschlossen, der damit die sogenannten “Acht
Orte” umfasste. Gegenüber erneuten habsburgischen Unterwerfungsversuchen
konnten sich die Eidgenossen militärisch in den Schlachten von Sempack
(1386) und Näfels (1388) behaupten; im 15. Jahrhundert gelang es ihnen
sogar, in die Offensive zu gehen und 1415 den Aargau, 1460 den Thurgau zu
erobern. Auch gegnüber den Expansionsbestrebungen des neuburgundischen
Herzogtums unter Karl dem Kühnen blieben die Schweizer Eidgenossen – jetzt
im Bunde mit Habsburg – am Ende siegreich. Ebenso scheiterte der Versuch
König Maximilian I., die Schweizer im sogenannten Schwabkrieg zur Anerkennung
des Beschlüsse (решение)
des Wormser Reichstags von 1495 zu zwingen. Mit dem Frieden von Basel (1499)
schieden (<выходить) die
Eidgenossen de facto bereits aus dem Verbund des Heiligen Römischen
Reiches aus, was de jure allerdings erst im Westfälischen Fridensvertrag
von 1648 bestätigt wurde. Im Jahre 1282 als Sohn des Herzogs Ludwig des Strengen von Bayern und der
Mathilde von Habsburg geboren, trat Ludwig nach dem Tode des Vaters im Jahre
1301 zusammen mit seinem Bruder Rudolf die Herrschaft an. Im Streit um die
Vormundschaft (покровительство) über die
niederbayerischen Vettern kam es im Jahre 1313 zu einer militärischen
Kraftprobe mit dem Habsburger Friedrich dem Schönen, Herzog vom
Österreich, die Ludwig durch einen glänzenden Sieg für sich
entscheiden konnte. Durch die gewonene Schlach empfahl Ludwig
sich der luxemburgischen Partei im Reiche, die nach dem Tode Kaiser Heinrichs
VII. Versuchte, das luxemburgische Hausinteresse zu wahren, als Thronkandidat.
Allerdings kam es zu einem Doppelwahl, in der ein Teil der Kürfsten Ludwig,
ein anderer Teil aber Friedrich den Schönen zum König wählte.
Wenn auch Ludwig über die Mehrheit der Kurststimmen verfügte, war
dies damals noch ohne rechtliche Bedeutung; über die Ansprüche der
Beiden Kandidaten mussten daher die Waffen entscheiden. Die Entscheidung fiel
im Jahre 1322, als es Ludwig gelang, seinen Rivalen in der Schlacht bei
Mühldorf entscheidend zu schlagen und gefangzunehmen. Um die Habsburger
auf seinr Seite zu ziehen, verständigte er sich mit Friedrich dem
Schönrn und gestand diesem sogar die Mitregierung als König zu, die
allerdings kaum mehr praktische Auswirkungen haben sollte, da Friedrich bereits
im Jahre 1330 starb. Nach seinem Sieg bei Mühldorf entschloss sich, durch die Entsendung
einers Reichsvikars in Italien einzugreifen, wodurch er allerdings einen
für ihn verhängnissvollen (роковой) Konflikt mit dem damals in Avignon residierenden
Papstum auslöste. Papst Johanes XXII. hatte bisher dem deutschen
Thronstreit abwartend zugesehen, ohne einem der beiden Kandidaten die
päpstliche Anerkennung (Approbation) zu erteilen. Da nach seiner
Auffassung das Reich vakant war, nahm er selbst für seine Person in
Italien die Rechte als Reichsvikar, d.h. in Stellvertretung für den
künfigen König, in Anspruch. Als Ludwig sich nun abschickte, die
politischen Gegner der Kurie in Italien zu unterstützen, eröffnete
der Papst ein förmliches Rechtsverfahren gegen ihn, mit der Beschuldigung,
sich ohne päpstische Zustimmung die Königswürde angemass zu
haben und verhängte im Jahre 1324 auch den Kirchenbann über seinen
Gegner, von demsich dieser nie
löden sollte. Ludwig wehrte sich mit Appelationen an ein allgemeines
Konzil, wobei die Auseinandersetzung in der Folgezeit verschärft wurde,
dass radikale Gegner des Papstes, wie der Magister Marsilius von Padua,
Zuflucht am Münchner Hof fanden. Ihrem Einfluss war es massgeblich
zuzuschreiben, dass sich Ludwig in Jahre Bereits im Jahre 1322 hatte Ludwig die Gelegenheit, die Markgrafschaft
Brandenburg an seinem ältesten Sohn zu übertragen. Nachdem ihm im
Jahre 1342 Niederbayern zugefallen war, erwarb er durch eine Ehe mit Margarete
von Holland im Jahre 1345 Holland, Seeland, Friesland und Hennegau. Als er im Jahre 1342, um den Besitz Tirols
zu gelangen. Die Ehe der Tiroler Erbin Margarete Maultasch mit dem Luxemburger
Johann Heinrich, dem Sohn König Johann Heinrich, dem Sohn König
Johanns von Böhmen, für ungültig erklärte und die
Prinzessin mit seinem eigenen Sohn verheiratete, rückten die Luxemburger,
seine bisherigen Parteigänger, von inm ab. Im Jahre 1346 hat Karl von
Böhmen als König einen eigenen Kandidaten gefunden. Es blieb Ludwig
seinen Thronanspruch noch einmal mit Waffengewalt verteidigen zu müssen;
bevor es zur Entscheidung kam, ist er im Jahre 1347 auf der Jagd einem
Herzschlag erlegen. Als ältester Sohn König Johans von
Böhmen aus dem Hause Luxemburg im Jahre Die Entscheidung fiel durch den Tod Ludwigs
(1347); obwohl die Söhne des Kaisers den Widerstand fortsetzten und den
thüringischen Grafen Gunther von Schwarzburg als Gegenkönig
gewinnen konnten, fiel es Karl nicht schwer, seine Gegner auszuspielen. Nachdem
Karl im Jahre 1355 aus der Hand des päpstlichen Kardinalen in Rom die
Kaiserkröne empfangen hatte, liess er ein Jahr später auf den Reichstagen
von Nürnberg und Metz ein umfassendes Reichsgesetz (Goldene Bulle)
verkünden, das die Königswahl und die Rechtsstellung der
Kurführsten regelte, wobei sich die diplomatische Meisterschaft darin
zeigte, dass – trotz der Zusagen, die er dem Papst gegenüber vor seiner Wahl
abgegeben hatte – die päpstischen Ansprüche mit Stillschweigen
übergangen und damit de facto zurückgewiesen wurden. Während Karl die kaiserliche Herrschaft
in Italien und Burgund nur nominell zur Geltung brachte, galt sein besonderes
Augenmerk (внимание) der Förderung seiner luxemburgischen Hausmacht durch eine
gezielte Erwerbs- und Wirtschaftspolitik wie auch durch sorgfältige
Verwaltungsmassnahmen. So gelang es ihm, über seine dritte Ehe (1353) das
Herzogtum Schweidnirz-Jauer zu erwerben. Diese mit der Krone Böhmen
vereinigte Ländermasse wurde durch eine systmatisch betriebene weisende
Erwerbspolitik durch Kauf, Tausch und Pfandnahme auch kleinster Güter und
Einzelrechte ergänzt. Gekrönt wurde die kaiderliche
Hausmachtpolitik im Jahre 1373 durch den Erwerb der Markgrafschaft Brandenburg;
zuvor hatte Karl bereits durch die Verheiratung seines Sohnes Sigmund
mit der ungarischen Königstochter die Grundlage für den späteren
Anfall des Königreiches Ungarn (1387) geschaffen. Nachdem Karl im Jahre
1376 noch die Wahl seines Sohnes Wenzel zum römisch-deutschen
König durchgesetzt hatte, schien die Zukunft des Hauses Luxemburg
gesichert, als der Kaiser im Jahre 1378 starb. Während im Hochmittelalter noch
Fürsten, Adel und Volk gemeinsam den König wählten, wurde der
Wählerkreis mit der Ausbildung des Reichsfürstenstandes in der
zweiten Hälfte des 12. Jahrhinderts auf die Reichsfürsten
eingegrenzt. Im Zuge der Doppelwahl vom Jahre 1198 erhoben dann erstmals einige
Fürsten den Anspruch, dass ihnen vor anderen die Wahl des Königs
zukomme und dass daher ihre Mitwirkung für die Gültigkeit der Wahl
erforderlich sei. Der König von Böhmen – obwohl auch Inhaber eines
Erzamtes (Schenkenamt) – sollte aus der Kreis der bevorzügten Wähler
ausgeschlossen sein, da er kein Deutscher sei. In der Folgezeit – erstmals in der Doppelwahl von 1257 – konnten die
Fürsten (rheinische Erzbischöfe aus Mainz, Köln und Trier ssowie
Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg)
ihre Vorrangstellung zu einem Alleinwahlrecht ausbauen, wodurch die
übrigen Fürsten von der Wahl ausgeschlossen wurden. Die Goldene Bulle vom Jahre 1356 regelte dann endgültig die
Berechtigung zur Königswahl und legte im einzelnen die Rechtsstellung der
Kurfürsten sowie das Verfahren bei der Königswahl fest. Erst im Jahre
1489 schlossen sich die Kurfürsten zu einen eigenen Kurie – unter
Ausschluss der anderen Fürsten – zusammen. Im Jahre 1623 fiel die
pfälzische Kurstimme an Bayern. Bis zum Ende des Alten Reiches kamen noch
folgende Kurstimmen hinzu: Braunschweig-Lüneburg (Kurhannover),
Regensburg, Toskana, Salzburg (1805 an Würzburg übertragen),
Würtenberg, Baden und Hessen-Kassel. Die Goldene Bulle bekannt nach dem auch sonst in der königlichen
Kanzlei verwendeten goldenen Siegel, gilt als bedeutendste Reichsgesetz des
Heiligen Römischen Reiches. Es besteht insgesamt aus 31 Kapiteln, von
denen die ersten 21 auf dem Nürberger Reichstag am 10. Januar 1356, die
restlichen am 25. Dezember Schon seit den ältesten Zeiten hielt
der König mit den Grossen des Reiches Versammlungen (Hoftage) am
Könighofe ab, in denen er sich Rat und Zustimmung in wichtigen
reichsangelegenheiten holte. Da es dem König grundsätzlich freistand,
wen er zu diesen Versammlungen einladen wollte, war der Teilnehmerkreis
zunächst weitgehend offen. Erst deit dem 15. Jahrhundert wurde die Reichsstandschaft gefordert. Die
Versammlungen, die jetzt erstmalig als “Reichstage“ bezeichnet werden,
erscheinen von nun an immer deutlicher als verfassungsrechtliche
Repräsentation der Reichsstände, da hier gemeinsam mit dem König
über wichtige Reichsangelegenheiten entschieden. Seit 1489 traten die
Stände dabei in drei getrennten Kolegien (Kurien) auf. Dabei handelte es
sich um den Kurfürstenrat, den Fürstenrat – umfassend Fürsten,
Prälaten (прелат), Grafen und Herren – sowie das Kollegium
der Frei- und Reichsstädte. Seit 1497 wurde es üblich, die auf einem
Reichstag gefassten Beschlüsse in einem förmlichen Erlass (указ) zusammenfassen und am Ende des
Reichtages zu verkündigen. Das Bestreben der geistlichen und weltlichen Grossen, innerhalb der von
ihnen besessenen Herrschaftsgebiete ihre Herrschaftsgewalt zu intensivieren und
konkurrierende Herrschaftsrechte anderer auszuschalten, führte im Laufe
des Hochmittelalters zur Ausbildung der Landherrschaft. Zum Wesen der
Landherrschaft gehörte, dass sie sich nicht mehr nur mit Herrschaft
über Personen begnügte, sondern dass sie darüber hinaus auf die
Beherrschung eines bestimmten geogragischen Raumes abzielte. Da
mittelalterliche “Staatlichkeit“ sich nicht in einer einheitlichen
Staatsgewalt, sondern in einer Vielzahl von einzelnen Herrschaftsrechte
äusserte, musste es das Bestreben des Landesherrn sein, möglichst
viele Herrschaftsrechte zu konzentrieren und andere Herrschaftsberechtigte der
eigenen Herrschaft zu unterverwen. Zu der wichtigsten diser Rechte gehörten die Grafenrechte mit dem
Recht zur Ausübung der Hochgerichtbarkeit sowie polizeilicher und
militärischer Befügnisse. Daneben spielten meist aber auch noch
andere Herrschaftsrechte, wie z.B. die Rechte als Grundherr über
abhängige Bauern, Schutz- und Herrschaftsrechte über Kirchengut, das
Befestigungsrecht, eine bedeutsame Rolle. Wenn auch das Königtum in den Fürstengesitzen von 1220 und 1231
die enstehende Landesherrschaft der Fürsten legalisiert, so wurde die
Landesherrschaft dennoch keineswegs ausschliesslich auf Kosten der Reichsgewalt
erreicht. Die Landesherren konnten sich auf eigene, nicht vom König
abhägige Herrschaftsgewalt stützen; dazu kam oft eine systematisch
betriebene Erwerbspolitik durch Heirat, Kauf, Tausch, Pfandnahme oder auch im
Wege der Gewalt. Wenn auch die Herrschaftsgewalt der meisten Landesherren bereits im Spätmittelalter
ein hohes Mass an Eigenständigkeit erreicht hatte, so galt sie
verfsassungsrechtlich doch als ein vom König dem Landesherrn nach
Lehnsrecht verliehenes Recht zur Herrschaft, dass bei schwerer
Pflichtverletzung auch entzogen werden konnte. Unter den Reichsstädten versteht man
die Städte, die unmittelbar der Herrschaft des Königs unterstanden –
im Gegensatz zu den Landstädten, die einer Landseherrschaft unterworfen
waren. Die meisten Reichststädte sund aus ehemaligen königlichen Städten,
errichtet auf Reichsgut oder dem Hausgut der einzelnen Herrscher (z.B. Aachen,
Frankfurt, Nürnberg, Kaiserslautern u.a.) sowie auf Kirchengut (z.B.
Weisenburg, Lindau, Zürich), hervorgegangen. Daneben gab es aber auch
sogenannte “Freistädte“, bei denen es sich um Bischofstädte handelte
(z.B. Köln, Worms, Regensburg). Da sie den König nicht als
Stadtherrn, sondern ledeglich als Reichsoberhaupt anerkannten, beanspruchten
diese Städte, dem Reich gegenüber von Lasten und Abgaben frei zu
sein, während die übrigen Reichsstädte vor allem Stadtsteuern an
den König als regelmässige Abgaben entrichteten. Im Interesse der fürstlichen
Landesherren hatte die Goldene Bulle (1356) das Verbot der
Städtebünde erneuert; dennoch schlossen sich im Laufe des Spätmittelalters
immer wieder Städte zu gegenseitigen Bündnissen zusammen.
Während der Rheinische Bund (1254-1257) noch dem Zusammenbruch der
Stauferherrschaft gedient hatte und von König Wilhelm ausdrücklich
anerkannt worden war, suchten die Reichsstädte des Stätmittelalters
durch den Zusammenschluss in regionalen Städtebünden ihre
Unabhängigkeit und ihre machtpolitischen Interessen gegenüber den
umliegenden Territorialgewalten, wie auch gegenüber dem Königtum, zu
behaupten. Die bedeutendste dieser Vereinigungen, der Swäbische
Städtebund, wurde im Jahre 1376 als Reaktion auf Abgabenspolitik, die
Kaiser Karl IV. gegenüber den Reichsstädten betrieb, gegründet. Bereits im Jahre 1388 kam es jedoch wieder zur militärischen
Konfrontation, in deren Verlauf die verbündeten Fürsten und Herren
den Städteaufgeboten bei Döffingen und Pfedderscheim vernichtende
Niederlagen beibrachten, worauf König Wenzel das Verbot der
Städtebündnisse erneut bekräftigte. Dennoch schlossen sich auch
im 15. Jahrhundert noch schwäbische Städte zu einem Bündniss
zusammen, das später im Schwabischen Bund (1488) aufging. Um keinen Städtebund im eigentlichen
Sinne handelte es sich bei der Hanse. Während bei den
Städtebünden die Initiative zum Zusammenschluss von einer oder
mehreren Städten ausging, entstand die Hanse als eine genossenschaftliche
Vereinigung von west- und niederdeutschen Fernkaufleuten, die von der Mitte des
12. bis zum 14. Jahrhundert den Nord- und Ostseebereich zu einem von ihnen
beherrschten Handelsgrossraum auszubauten. Die im Zuge des aufblühendes Städtewesens und der
fortschreitenden Ostsiedlung in rascher Folge entstehenden Städte
(Lübeck, Riga, Rostock) bildeten im Verein mit den älteren
Nordseestädten.Als Ende des 13. Jahrhunderts die Stadt Lübeck die
gottländische Genossenschaft aus der bisherigen Fürungrolle
verdrängte und nunmehr selbst als Haupt der Hanse auftrat, war dies
gleichbedeutend mit dem Beginn eines langgestreckten Wandlungsprozesses, in
dessen Verlauf die einzelnen Städte immer mehr in die Rolle der Kaufleute
eintraten, so dass am Ende aus der Kaufmannshanse eine Vereinigung von
Hansestädte geworden war. Dass doe hanse mit zunehmender wirtschaftlicher
Bedeutung auch ein erhebliches politisch-militarisches Machtpotential in sich
vereinigte, wurde besonders deutlich, als die hansischen Seestädte mit
anderen Bündnispartnern (Kölner Konföderation, 1367) in eine
militärische Konfrontation verwickelt wurden. Der beginnende Niedergang der Hanse wurde
bereits im 15. Jahrhundert durch das verstärkte Eindringen der Englander
und vor allem der Holländer in den Ostseeraum eingeleitet; eine zunehmende
Tendenz zu national-protektionistischer Handelspolitik beschleunigte diesen
Prozess, was im Jahre 1603 zur Schliessung der Handelsniederlassung in London
führte. Dies bedeutete faktisch das Ende der Hanse als Wirtschaftsmacht,
wenn sie auch nominell noch bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts fortbestanden
hat. Die Grosse Pest, später “Schwarzer Tod“
genannt, ist als die grösste Katastrophe anzusehen, die die Menschheit in
Europa betroffen hat; während z.B. im Zweiten Weltkrieg 5% der
europäischen Bevölkerung ihr Leben liessen, fielen der Pest
mindestens 25%, vieleicht sogar ein Drittel der damaligen Bevölkerung zum
Opfer. Medizinisch gesehen handelt es sich um eine Krankheit bei Nagetieren
(Ratten), die von einem Bakterium ausgelöst wird und über Flöhe
auch auf Menschen übertragen werden kann. Das Pestbakterium erst im Jahre
1894 entdeckt wurde, stand die mittelalteriche Medizin dieser Herausforderung noch
mehr oder weniger hilflos gegenüber. Die Bevölkerungsverluste führten ausserdem in grossem Umfange zur
Aufgabe bisher landwirtschaftlich genutzten Landes (Wüstungen) sowie zu
einer verstärkt einsetzenden Abwanderungsbewegung in die Städte
(Landflucht). Im 13. Jahrhundert entstanden,
verkörperten die Bettlorden – zu denen vor allem die Orden der
Dominikaner, Franziskaner, Augustiner und Karmeliten zu rechnen sind – eine
völlig neue Form des Ordenslebens. Unter Berufung auf das Evangelium forderten
ihre Mitglieder nicht nur die vollkommene individuelle Armut, sondern lehnten
auch für den Orden insgesamt weltlichen Besitz ab. Die Bettelorde
drängten vor allem in die Städte, um hier aktiv Seesorge, mission und
Ketzerbekämpfung zu betreiben. Die Kirche im Mittelalter bezeichnete alle
diejenigen ihrer Mitglieder, die von den eigene Lehre aufstellen, als Ketzer
(Häretiker). Auf die Gefärdung durch Ketzerei regierte Kirche bereit
seit den ältesten Zeiten mit den höchsten Kirchenstrafen (Exkommunikation).
Seit den Ketzergesetzen (1220-1239) Kaiser Friedrichs II. wurdedie Ketzerei auch als weltliches Verbrechen
mit Feuertod betroht. Bereits im 13. Jahrhundert hatte die Kirche im Kampf gegen Ketzer zu
förmlichen Kreuzzügen aufgerufen. Auf Reichsboden waren es im
Spätmittelalter vor allem die böhmischen Hussiten, die elementare
Lehrsätze der Kirche in Frage stellen, die sich aber militärisch
gegenüber Kirche behaupten konnten. Die grosse Masse der
spätmittelalterlichen Bevölkerung bestand aus Bauern. Während
der Begriff “Bauer“ ursprünglich nicht unbedingt etwas über die
Standesqualität aussagte, führte die Ausbilding des ritterlichen
Berufskämpfertums dazu, dass der Bauer in der Regel nicht mehr zum
Kriegsdienst herangezogen wurde, sondern sich ausschlisslich der
landwirtschaftlichen Tätigkeit widmen konnte. Da der Ritterdienst in der damaligen Zeitanschauung ein wesentlich
höheres Sozialprestige als die bäuerliche Arbeit genoss, hatte die
neue Entwicklunggerade für die
bisher freien Bauern fatale Folgen: die Unterscheide zwischen frei und unfrei
verwischten. So untersagte der Reichslandfriede vom jahre 1152 den bauern das
Tragen von Waffen, unterstellte sie dafür allerdings einem besonderen
Friedensschutz. Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts waren
die Handwerker in den Städten regelmässig in Zünften
organisiert. Bei der Zunft handelte es sich um eine Gemeinschaft von Meistern
und Lehrlingen eines oder auch mehrerer Gewerbe, die wirtschaftliche
Zielsetzungen mit sozialen und kultischreligiösen Funktionen in sich
vereinigte. Die Zunft regelte nicht nur den Zugang zum Handwerk und Ausbildung
vom Lehrling bis zum Meister, sondern sie reglementierte auch die Produktion
und Absatz. Die Leitung der Zunft lag in den Händen der Zunftmeister; in
den Zunftversammlungen beschlossen die Mittglieder über
Zunftangelegenheiten. Das Bestreben der Zünfte, ihren
Mitgliedern das örtliche Gewerbemonopol zu sichern, stand im Widerspruch
zur freien Verkehrswirtschaft des Fernhandels und führte bereits im Laufe
des Spätmittelalters zu Spannungen mit der Stadtobrigkeit. Eine besondere Gruppe innerhalb der städtischen Bevölkerung
bildeten die Juden. Als Nichtchristen waren sie an sich rechtlos; doch bereits
seit der Karolingerzeit standen sie unter dem besonderen Schutz des
Königs, der es ihnen erlaubte – gegen die Zahlung bestimmter Abgaben -,
nach ihrer Glaubensüberzeugung und nach ihrem eigenen Recht zu leben. Seit
dem 13. Jahrhundert gestattete das Königtum den fürstlichen Landesherren
durch Einzelprivilegien wie auch im Wege der Gesetzgebung, den Judenschutz in
ihren Territoien auszuüben. Die Kirche trat bereits im Hochmittelalter für eine strenge Isolierung
der Juden von der christlichen Bevölkerung ein. So wurden ihnen in den
Städten bestimmte Wohnviertel (Ghettos) zugewiesen; seit einem Beschluss
des Laterankonzils vom Jahre 1215 waren sie gehalten, eine besondere Kleidung
als Kennzeichen zu tragen (spitzer Hut und gelber Fleck (пятно)). Christen war es untersagt, mit Juden
in Tischgemeinschaft zu leben oder als Dienstboten für sie arbeiten. Im 15. Jahrhundert mehrten sich die Klagen
der Zeitgenossen über zahlreiche Missstände im Reich (allgemeine
Rechtsunsicherheit, Schutzlosigkeit des Reiches vor äusserer Bedrohung).
Obwohl die Problematik auf zahlreichen Reichstagen des 15. Jahrhunderts in der
Form von Vorschlägen und Gegenvorschlägen erörtert wurde, waren
die Interessengegensätze zu gross, um zu einer gemeinsamen Lösung zu
kommen. Der Durchbruch erfolgte erst in der
Regierungzeit König Maximilians I., der sich, um Unterstützung in
seinen Kriegen gegen Frankreich zu erhalten, dazu verstand, den
Förderungen der Reichsstände teilweise entgegenzukommen. Zur
Stärkung der Reichsfinanzen wurde eine allgemeine Reichssteuer (Gemeiner
Pfennig) eingeführt. So beschloss der Wormser Reichstag vom Jahre 1495,
das Fehderecht zugunsten eines “Ewigen Landfriefens“ aufzuheben und das
Gerichtswesen durch die Errichtung eines vom
König unabhängigen Reichskammergerichts neu zu ordnen. Auf dem Augsburg Reichstag vom Jahre 1500
sah König Maximilian sich ausserdem genötig, der Errichtung des
Reichsregements, einer Art stänischer Reichsregierung, an deren zustimmung
die Regierungsmassnahmen des Königs gebunden sein sollten, zuzustimmen. Die übrigen Ergebnisse der
Reichsreform, d.h. Ewiger Landfriede, Reichskammergericht und
Reichsexekutionsordnung, wurden auf dem Augsburger Reichstag vom Jahre 1555
bestätigt, wodurch die Reichsreform zu einem gewissen Abschluss gebracht
wurde. Daten Ereignise 1247-1256 Wilhelm von Holland 1254 Gründung des Rheinischen Bundes/Tod
Konrads IV. 1257 Doppelwahl: Richard von Cornwall – Alfons
X. Von Kastilien 1268 Hinrichtung Konradins/Ende der Staufer 1273-1291 Rudolf I. von Habsburg 1291 Bund von Uri, Schwyz und Nidwalden 1292-1298 Adolf von Nassau 1298-1308 Albrecht I. von Habsburg 1303 Gefangennahme des Papstes 1308-1313 Heinrich VII. Von Luxemburg (1312 Kaiser) 1314 Doppelwahl: Friedrich der Schöne –
Ludwig IV. der Bayer 1315 Schlacht am Morgarten 1322 Sieg Ludwigs des Bayern bei Mühldorf 1328 Kaiserkrönung Ludwigs des Bayern 1339-1454 Hundertjäriger Krieg in Frankreich 1346-1378 Karl IV. (1355 Kaiser) 1347-1351 Pest in Europa 1356 Goldene Bulle 1378-1400 Wenzel 1410-1437 Sigmund (1433) Kaiser 1419-1436 Hussitenkriege 1438-1439 Albrecht II. von Habsburg 1440-1493 Friedrich III. (1452 Kaiser) 1453 Konstantinopel von den Türken erobert 1455-1487 Rosenkriege in England 1477 Schlacht bei Nancy (Tod Karls des
Kühnen von Burgund) 1488 Gründung des Schwäbischen Bundes 1492 Kolumbus entdeckt Amerika 1493-1519 Maximilian I. 1495 Reichstag zu Worms (Reichsreform) 1499 Schweizerkrieg (Schwabenkrieg) 1500 Reicstag zu Augsburg (Reichsregiment) 1.4.Limes (= befestigter röm.
Grenzwall)
1.5. Tacitus “Germania”
1.6. Germanen und Christenturm
1.7. Völkerwanderung
1.8. Hunnen
1.9. Theoderich der Grosse
1.10. Franken
1.11. Chlodwig
1.12. Merowinger
1.13. Winfrid-Bonifatius.
1.14. Die ersten Karolinger.
1.15. Langobarden
1.16. Pippinsche Schenkung /
Kirchenstaat
1.17. Karl der Grosse
1.18. Sachsenkriege
1.19. Kaiserkrönung
1.20. Das Frankreichs Karls des
Grossen
1.21. Kaiserpfalz/Aachen
1.22. Lehnswesen (=Besitztum,
das ein Lehnsherr einem Vasallen verliehen hat) und Grundherrschaft
1.23. Reichsteilungen
843/870
Kapitel 2: Von der Entstehung des Deutschen Reiches bis zum Ende der
Stauferzeit 1254
2.1.
Die
Entstehung des Deutschen Reiches
2.2.
Stammesherzogtümer
2.3.
Ottonen
2.4.
Wikinger/Normannen
2.5.
Die
Schlacht auf dem Lechfeld
2.6. Reichskirche
2.6.
Italienpolitik
2.8. Salier
2.9. Kirchenreform und
Religiosität
2.10. Investiturstreit
2.11. Canossa
2.12. Wormser Konkorad
2.13. Stadtgemeinde und
Bürgerfreiheit
2.14. Kreuzzüge
2.15. Staufer
2.16. Friedrich Barbarossa
2.17. Fehdewesen und Landfrieden
2.18. Ministerialen/Dienstmannen
2.19. Rittertum
2.20. Thronstreit
2.21. Landesausbau/Ostsiedlung
2.22. Deutscher Orden
Kapitel 3: Spätmittelalter
3.1.
Interregnum
3.2.
Hausmachtkönigtum
3.3.
Rudolf
von Habsburg
3.4.
Schweizer
Eidgenossenschaft
3.5.
Ludwig
der Bayer
3.6.
Karl
IV. und das Haus Luxemburg
3.7.
Kurfürsten
3.8.
Goldene
Bulle
3.9.
Reichstage
3.10.Landesherrschaft und Ländstände
3.11.Reichsstädte
3.12.Städtebünde
3.13.Hanse
3.14.Die Grosse Pest (чума)
3.15.Bettelorden
3.16.Ketzer
3.17.Bauern
3.18.Zunftwesen (цех) und Zunftkämpfe
3.19.Juden
3.20.Reichsreform