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DIE GRUNDRECHTE
         An erster Stelle der Verfassung steht der Grundrechtskatalog mit der Verpflichtung des Staates, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Ergänzt wird diese Garantie durch das allgemeine Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Es verleiht umfassenden Schutz gegen rechtswirdige Eingriffe des Staates. Auf die Achtung der Menschenwürde und die Freiheit der Persönlichkeit können sich Deutsche wie Ausländer gleichermaßen berufen. Zu den klassischen Freiheitsrechten, die das Grundgesetz aufführt, gehören die Glaubenfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung (hierzu zählt auch die Pressefreiheit) und die Gewährleistung des Eigentums. Hinzu kommen die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Koalitionsrecht, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, der grundsätzliche Schutz vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern.
Die Bürgerrechte, die im Gegensatz zu den oben genannten Rechten nur für deutsche Staatsangehörige gelten, betreffen vorwiegend die freie berufliche Betätigung. Im Kern zählen hierzu die Versammlungsfreiheit, das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen, die Freizügigkeit im Bundesgebiet (einschließlich der Einreise), die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung, das Verbot der Auslieferung sowie das Wahlrecht.
Neben die Freiheitsrechte treten die Gleichheitsrechte. Das Grundgesetz konkretisiert den allgemeinen Satz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, durch die Bestimmung, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner Religion oder seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Ausdrücklich festgelegt ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die Verfassung garantirt schlieβlich allen Deutschen gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern.
Einzelne Grundrechte können nach der Verfassung unmittelbar durch Gesetz oder mittelbar aufgrund eines Gesetzes in engen Grenzen eingeschränkt werden. Niemals aber darf ein Gesetz den Wesengehalt eines Grundrechts antasten. Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht. Das ist eine der wichtigsten Neuerungen des Grundgesetzes gegenüber früheren Verfassungen, deren Grundrechtskataloge mehr den Charakter rechtlich nicht bindender Programmerklärungen hatten. Heute sind alle drei Staatsgewalten, die Gerichte, die Verwaltung, die Polizei und die Streitkräfte strikt an die Grundrechte gebunden. Jeder Bürger hat das Recht, gegen Entscheidungen oder Handlungen des Staates vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, sondern er sich durch sie in einem seiner Grundrechte verletzt fühlt. Durch den Beeintritt zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Jahr 1952 ist die Bundesrepublik Deutschland seit 1953 der internationalen Kontrolle der Menschenrechte unterworfen.
                                                  (Tatsachen über Deutschland)